Die Richter des Europäischen Gerichtshofes haben sich im November 2017 mit der Frage beschäftigt, ob ein Arbeitgeber zwingend die wöchentliche Ruhezeit am Ende des Arbeitszeitraumes gewähren muss.
Der Fall: Casino-Mitarbeiter verlangt Überstundengeld
Diesem Fall zugrunde lag die Klage eines Casino-Mitarbeiters aus Portugal, welcher des Öfteren an sieben aufeinanderfolgenden Tagen gearbeitet hatte und für den jeweils siebten Tag Überstundengeld forderte.
Die Richter des EuGH entschieden aber, dass er darauf keinen Anspruch habe. Nach ihrer Auffassung verlange das Unionsrecht nicht, dass die wöchentliche Mindestruhezeit spätestens an dem Tag gewährt wird, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen liegt. Vielmehr kommt es nur darauf an, dass dies innerhalb jedes Siebentagezeitraumes geschieht.
Dies bedeutet, dass Arbeitgeber innerhalb der EU die Möglichkeit haben, Arbeitnehmer 12 Tage am Stück arbeiten zu lassen, wenn Sie die Ruhetage jeweils an den Anfang und an das Ende des Arbeitszeitraumes stellen.
Die Richter wiesen aber darauf hin, dass die dem Urteil zugrundeliegende Arbeitszeitrichtlinie arbeitnehmerfreundlichen nationalen Arbeitszeitregelungen nicht entgegenstehe. Des Weiteren gelte in jedem Fall die festgeschriebene tägliche Ruhezeit von 11 Stunden und die wöchentliche durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil C-306/16 vom 09.11.2017
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