Vergütungspflicht von Pausenzeiten

Vergütungspflicht von Pausenzeiten - Wann gilt die Pause als Arbeitszeit? Entscheidung des BAG
Bildquelle: Gina Sanders/stock.adobe.com

Kann der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit keine gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen einlegen, können dem Arbeitgeber arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Dies umfasst unter anderem die Möglichkeit von behördlichen Maßnahmen, Bußgeldern oder arbeitsrechtlichen Ansprüchen des Arbeitnehmers, wie beispielsweise Schadensersatz oder Unterlassungsansprüche. Doch wie verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer die Pausen antritt und sich dort aber aufgrund subjektiver Wahrnehmung […]

Lesen Sie weiter


Kann Duschen zur Arbeitszeit gehören?

Kann Duschen zur Arbeitszeit gehören? Vergütungsanspruch für Umkleide-, Wege- und Körperreinigungszeiten - Urteil des Bundesarbeitsgerichtes
Bildquelle: Tamme/stock.adobe.com

Dass das morgendliche Duschen nicht zur Arbeitszeit zählt, ist wohl jedem klar. Doch wie verhält es sich, wenn die Arbeitsumstände am Arbeitsplatz dazu führen, dass Beschäftigte so stark verschmutzen, dass sie ohne vorherige Dusche keine Privatkleidung anlegen können? Kann das Duschen dann als Arbeitszeit gelten? Diese Frage hatte zunächst das Landesarbeitsgericht Nürnberg, und später das […]

Lesen Sie weiter


Pflicht zur Arbeitszeiterfassung erneut durch Gericht bestätigt

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung erneut durch Gericht bestätigt Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten systematisch erfassen, auch ohne konkrete Gesetzgebung
Bildquelle: Olivier Le Moal/shutterstock.com

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2019 steht fest, dass in den Mitgliedsstaaten der EU ein effektives System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit bestehen muss. Ziel dieser Anforderung ist es, Überstunden und gesundheitliche Belastungen für Beschäftigte im Rahmen zu halten. Doch da es in Deutschland noch keine konkrete Gesetzesvorgabe gibt, herrscht immer […]

Lesen Sie weiter


Erhöhung des gezahlten Mehrarbeitszuschlags durch Urlaubszeiten

Erhöhung des gezahlten Mehrarbeitszuschlags durch Urlaubszeiten

Laut des aktuell gültigen Manteltarifvertrages für Zeitarbeit wird in Deutschland für Zeiten, die in Monaten mit 23 Arbeitstagen 184 geleistete Stunden überschreiten, ein Mehrarbeitszuschlag in Höhe von 25 % gezahlt.
Bisher galt hier, dass für die Berechnung nur tatsächlich geleistete Arbeitsstunden zählten. Urlaubszeiten wurden hierbei nicht erfasst. Doch ist dies rechtens? Was das EuGH dazu sagt, lesen Sie im Beitrag.

Lesen Sie weiter