Beweisverwertungsverbot

Beweisverwertungsverbot – Kündigung wegen mutmaßlichem Arbeitszeitbetrug nicht wirksam
Bildquelle: Gorodenkoff/shutterstock

Wird einem Arbeitnehmenden wegen eines mutmaßlichen Arbeitszeitbetruges fristlos gekündigt, so gilt für Videoaufnahmen ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot. Auch sind Kameras am Eingang des Betriebsgeländes zur Arbeitszeitkontrolle „in der Regel weder geeignet noch erforderlich“. So urteilte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG) in seiner Entscheidung vom Juli 2022 (8 Sa 1148/20).

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