Was ist eine JAV?

Jugend- und Auszubildendenvertretung Aufgaben, gesetzliche Grundlagen inklusive Musteraushang

Die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) ist ein eigenständiges Gremium, welches sich besonders für die Rechte der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb stark macht, diese vertritt und ihnen bei allen ausbildungsrelevanten Angelegenheiten zur Seite steht.

Auf diesem Weg sollen Azubis und Jugendliche vor einer möglichen Ungleichbehandlung von Seiten des Arbeitgebers geschützt werden, so dass die Ausbildung jedes Einzelnen bedenkenlos wahrgenommen werden kann.

Gleichermaßen ist es ihre Pflicht, sowohl mit dem Betriebsrat/Personalrat als auch mit dem Arbeitgeber zusammen zu arbeiten, damit ausweglose Situationen gar nicht erst entstehen.

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Was sind die Aufgaben der JAV?

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  • Die JAV passt auf, dass alle Gesetze, vor allem bezüglich der Azubis/Jugendlichen, eingehalten werden.
  • Die JAV nimmt an Betriebsratssitzungen teil und arbeitet mit diesem für eine optimale Ausbildung zusammen.
  • Die JAV ist Ansprechpartner in Bezug auf die Ausbildung und steht den Azubis und Jugendlichen bei jeglichen Problemen zur Seite
  • Die JAV ist Begleiter bei Anhörungsgesprächen oder bei drohender Kündigung.

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Gesetzliche Grundlagen zur JAV-Wahl

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Gewählt wird die JAV aller 2 Jahre. Dabei können sich alle Azubis und Jugendliche unter 25 Jahre zur Wahl aufstellen. Bedingung für die JAV-Wahl - im Betrieb oder der Dienststelle müssen mindestens fünf Wahlberechtigte vorhanden sein. Dazu zählen Jugendliche unter 18 Jahren und Azubis unter 25 Jahren.

 

Nach dem Betriebsverfassungsrecht:

"In Betrieben, bei denen ein Betriebsrat besteht und in denen in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Jugendliche) oder die sich in einer Berufsausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Auszubildende)". Quelle: § 60 Abs. 1 BetrVG

Nach § 62 Abs.1 BetrVG gelten folgende Regelungen zur Anzahl der Vertreter in der JAV:

Anzahl Wahlberechtigter im Betrieb Vertreter in der JAV
5 bis 20 1
21 bis 50 3
51 bis 150 5
151 bis 300 7
301 bis 500 9
501 bis 700 11
701 bis 1000 13
über 1000 15

Nach dem BPersVG:

In Dienststellen, bei denen ein Personalrat besteht und in denen in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Jugendliche) oder die sich in einer Berufsausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Auszubildende). (§ 57 BPersVG)

Nach § 59 Abs.1 BPersVG gelten folgende Regelungen zur Anzahl der Vertreter in der JAV:

Anzahl Wahlberechtigter im Betrieb Vertreter in der JAV
5 bis 20 1
21 bis 50 3
51 bis 200 5
201 bis 300 7
301 bis 1000 11
über 1000 15

 

Nach dem SächsPersVG:

In Dienststellen, bei denen ein Personalrat besteht und in denen in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Jugendliche) oder die sich in einer Berufsausbildung befinden, werden JAVen gewählt. (§ 58 SächsPersVG)

Wahlberechtigt sind alle in § 58 SächsPersVG genannten Beschäftigten. Wählbar sind alle in § 58 genannten Beschäftigten und andere Beschäftigte, wenn sie das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (§ 59 SächsPersVG)

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Was macht eine Jugend- und Auszubildendenvertretung inlusive Aushang

Diese Informationen als Aushang !

Diese Informationen sind für als Musteraushang vorbereitet. Dieser kann wie gewohnt heruntergeladen, nach Bedarf angepasst und ausgedruckt werden.

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[su_spoiler title="Download für sächsische Personalräte" style="fancy" icon="caret"]

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[su_spoiler title="Download für  Personalräte nach BPersVG" style="fancy" icon="caret"]

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Hilfe bei der JAV-Wahl!

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Soll eine JAV gegründet werden, gibt es sicherlich viele Fragen zur Vorbereitung und Durchführung. Mit unserem Seminar "JAV-Wahlvorstandsschulung" erhalten Sie Antworten zu den Themenschwerpunkten:

  • Allgemeine Vorschriften zur Wahl der JAV nach aktuellem Recht
  • Aufgaben des Wahlvorstandes
  • Fristberechnung
  • Zeitplan zur JAV-Wahl
  • Wählbarkeit
  • Erstellung der Wählerlisten
  • Aktives und passives Wahlrecht
  • Vorbereitung und Durchführung der Wahl
  • Vorschläge und Wahlverfahren
  • Schriftliche Stimmabgabe und andere Verfahrensweisen
  • Stimmauszählung und Nachbereitung der Wahl
  • Benachrichtigung und Bekanntgabe der Gewählten, Einberufung der konstituierenden JAV-Sitzung
  • Aktuelle Rechtsprechungen

 

Das Seminar vermittelt Kenntnisse in Fragen der Gestaltung und Durchführung der Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Unternehmen. Neben den rechtlichen Grundlagen sollen Vorschläge zur betriebsspezifisch optimalen Durchführungs- und Vorgehensweise vorgestellt werden. Sie erhalten zu den Seminarunterlagen einen USB-Stick mit allen wichtigen Dokumenten für die JAV-Wahl.

Eine Ausschreibung zum Seminar finden Sie hier als Download.

Dieses eintägige Seminar können Sie als Inhouse-Seminar jederzeit bei uns anfragen! Nutzen Sie dafür das Formular in der Ausschreibung oder unser Online-Kontaktformular. Gerne sind wir auch telefonisch für Sie erreichbar: 037207/651281!

Außerdem finden Sie auf unserer Website fertige Flyer und Wahlposter zum Download, sowie viele weitere Antworten zum Wahlthema. Das alles stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Und nach der Wahl bieten wir eine Reihe zahlreicher Seminare speziell für die Jugend- und Auszubildendenvertretung an. Alle Informationen finden Sie hier.