Eine Einladung zum Personalgespräch kann unter Umständen dem Mitarbeiter Angst machen. Um sich sicherer zu fühlen, möchte er vielleicht gerne ein Betriebsrats-/Personalratsmitglied an seiner Seite haben. Doch darf er das? Und worüber genau darf der Chef sprechen? Welche Themen sind tabu? Wir haben diese und weitere Fragen und deren Antworten für Sie als Musteraushang vorbereitet.
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
Impfschaden – Kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden?
Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz ist weiter im Trend. Davon profitieren nicht nur Angestellte, sondern auch Arbeitgeber. Denn ein gesunder Arbeitnehmer ist leistungsstark. Doch was passiert, wenn die betrieblich durchgeführte Grippeschutzimpfung schief geht? Wer haftet bei eventuellen Impfschäden?
Schwangerschaft – Hat der Betriebsrat ein Informationsrecht?
Welches Recht hat Vorrang? Das Informationsrecht des Betriebsrates oder der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung? Zumindest wenn es um eine Auskunftspflicht über schwangere Mitarbeiterinnen geht, hat das LAG München im vergangenen Jahr eine Entscheidung getroffen.
Datenschutz und Meinungsfreiheit – Dos und Don’ts in sozialen Netzwerken für Arbeitnehmer
Wie sollten Sie sich in sozialen Netzwerken verhalten? In welchen Fällen droht die Kündigung? Was ist beim Datenschutz zu beachten?
Krankenschein bei Kinderwunsch?
Legt eine Arbeitnehmerin ihrem Arbeitgeber einen Krankenschein vor, welcher auf Ausfallzeiten durch eine künstliche Befruchtung zurückzuführen ist, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, diese Ausfallzeiten zu übernehmen.
45 Stunden privates Surfen im Internet während der Arbeitszeit
Rund 45 Stunden pro Monat – so lange war ein Arbeitnehmer privat im Internet unterwegs. Und das während seiner Arbeitszeit. Wie reagiert der Chef? Was sagt das Arbeitsgericht? Lesen Sie jetzt das spannende Urteil
Betriebsarzt – Das sind Ihre Rechte
Der Besuch beim Betriebsarzt – Was sind die Rechte von Arbeitnehmern, gibt es eine Schweigepflicht des Betriebsarztes, darf der Arbeitgeber das Ergebnis erfahren?
Unfall bei der Weihnachtsfeier – wann gilt die betriebliche Unfallversicherung?
Zahlt der Arbeitgeber den Arbeitslohn zu spät oder unvollständig, so steht dem Arbeitnehmer gemäß § 288 Absatz 5 BGB ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 40 Euro zu. So entschied das LAG Köln in seinem Urteil vom 22.11.2016.
Verspätete Lohnzahlung – Arbeitgeber muss pauschal 40 Euro zahlen
Zahlt der Arbeitgeber den Arbeitslohn zu spät oder unvollständig, so steht dem Arbeitnehmer gemäß § 288 Absatz 5 BGB ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 40 Euro zu. So entschied das LAG Köln in seinem Urteil vom 22.11.2016.
Essverbot am Arbeitsplatz
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine Weiterbildung des Arbeitnehmers, so stellt dies keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar – so entschied das Finanzgericht Münster in seinem Urteil vom 09.08.2016.