Die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil II

Mitbestimmungsrechte der JAV

Der Betriebsrat ist nach § 80 Abs. 1 Ziffer 5 BetrVG verpflichtet, eng mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zusammenzuarbeiten. Hierzu haben Vertreter der JAV grundsätzlich das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrates teilzunehmen. In allen Angelegenheiten, die Jugendliche und Auszubildende betreffen, ist die gesamte JAV im Besonderen gefordert, Vorschläge für den Betriebsrat zu erarbeiten (§ 70 BetrVG).

In diesem Seminar lernen JAV-Mitglieder, wie dieser Rechtsrahmen konstruktiv für eine effektive JAV-Arbeit genutzt werden kann. Fundierte Kenntnisse über die eigenen Rechte und Handlungsmöglichkeiten sowie die des Betriebsrates sind hierfür die Grundlage. Ergänzt werden diese durch zahlreiche Praxisbeispiele, die das Gelernte anschaulich machen.

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603-29-06 05. - 08.09.2023 Leipzig
Radisson Blu Leipzig
1795,- € 1445,- € 96,- € Ausschreibung/
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