Mitbestimmungsrechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung – JAV Teil 2

Wie kann die JAV Unternehmensentscheidungen mitgestalten?

Der Betriebsrat ist nach § 80 Abs. 1 Ziffer 5 BetrVG verpflichtet, eng mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zusammenzuarbeiten. Hierzu haben Mitglieder der JAV grundsätzlich das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrates teilzunehmen. In allen Angelegenheiten, die Jugendliche und Auszubildende betreffen, ist die gesamte JAV im Besonderen gefordert, Vorschläge für den Betriebsrat zu erarbeiten (§ 70 BetrVG).

In diesem Seminar lernen JAV-Mitglieder, wie dieser Rechtsrahmen konstruktiv für eine effektive JAV-Arbeit genutzt werden kann. Fundierte Kenntnisse über die eigenen Rechte und Handlungsmöglichkeiten sowie die des Betriebsrates sind hierfür die Grundlage. Ergänzt werden diese durch zahlreiche Praxisbeispiele, die das Gelernte anschaulich machen.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Welche Rechte hat der Betriebsrat und welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich daraus für die JAV?

  • Personelle Einzelmaßnahmen von Einstellung bis Kündigung
  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Gestaltung der Arbeitszeit
  • Urlaubsgrundsätze
  • Gestaltung des Arbeitsschutzes
  • Personalplanung
  • Gegenwärtiger und zukünftiger Personalbedarf
  • Übernahmechancen von Auszubildenden
  • Mitbestimmung bei Beurteilungsgrundsätzen
  • Beurteilungssysteme
  • „Zeugniscode“ – was bedeutet was?

Mitbestimmung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen

  • Inhalte der Maßnahmen
  • Rahmenbedingungen der Bildungsmaßnahmen

Die Regelungen zur Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und weiteren Ausbildungsgesetzen

  • Pflichten und Verhalten der Auszubildenden
  • Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebsrat

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

603-22-07 28.04. - 30.04.2025 Erfurt
Dorint Hotel am Dom Erfurt
1645,- € 1275,- € 156,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse für die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die Freistellung erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zu den geltenden Gesetzen und dem Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

Kundenfeedback Seminare K&K

Aktuelle Seminarempfehlungen

Datenschutz im
Betriebsratsbüro

Praktische Umsetzung der Datenschutzvorgaben
17.06. - 19.06.2025 in Chemnitz

Zum Seminar

Führungskompetenzen von
BR-Vorsitzenden

Vertrauensvolle Zusammenarbeit & Umgang mit Störungen
15.09. - 19.09.2025 in Weimar

Zum Seminar

Resilienz
statt Burnout

Wie Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig fördern
23.09. - 25.09.2025 in Zeulenroda

Zum Seminar