Schriftverkehr der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Alles Wichtige rund um die Schriftführung der JAV

Einladungen zu JAV-Sitzungen, Sitzungsniederschriften oder Anschreiben an den Betriebsrat – die tägliche Arbeit der JAV ist in hohem Maße von der schriftlichen Dokumentation bestimmt.

Wie kann der „lästige Schreibkram“ rechtskonform und gleichzeitig effizient erledigt werden? Wie formuliere ich einen wirksamen Beschluss? Was muss wem schriftlich mitgeteilt werden? Welche Möglichkeiten zur Vereinfachung gibt es? Ist die Nutzung von Messenger-Diensten möglich? Welche rechtlichen Grenzen gibt es?

Das Seminar bietet hierzu alle wesentlichen Informationen, vor allem aber auch viele Beispiele aus der Praxis für die Praxis.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Rechtlicher Rahmen zum Schriftverkehr der JAV

  • Aktuelle Rechtsprechung
  • WhatsApp, Facebook und Co. – was darf die JAV für den Schriftverkehr verwenden?
  • Archivierungspflichten für JAV-Dokumente

Erstellen einer Einladung zur JAV-Sitzung

  • Inhalte der Einladung
  • Fehlerhafte Einladungen und deren Folgen
  • Einladung von Ersatzmitgliedern bei Verhinderung von JAV-Mitgliedern

Die Sitzungsniederschrift

  • Rechtsgrundlagen, Struktur und Inhalt
  • Wie sind Beschlüsse zu formulieren und zu dokumentieren?
  • Schriftverkehr mit dem Betriebsrat und der SBV
  • Beantragung von Sachmitteln
  • Beschluss zur Freistellung für Schulungsmaßnahmen
  • Mitteilung an den Betriebsrat bei personellen Einzelmaßnahmen

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

611-36-02 14.04. - 16.04.2025 Chemnitz
Business-Hotel Artes
1390,- € 1135,- € 100,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse für die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die Freistellung erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zu den geltenden Gesetzen und dem Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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