Toilettenunfall steht unter Dienstunfallschutz

Toilettenunfall steht unter Dienstunfallschutz Urteil Personalrat

Der Dienstunfallschutz eines Beamten gilt auch bei einem Toilettengang während der Dienstzeit, wenn sich die Toilette im Dienstgebäude oder im räumlichen Machtbereich des Dienstherrn befindet. So entschied das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 17.11.2016 – BVerwG 2 C 17.16 Der Fall: Verletzung einer Beamtin in der Dienstzeit beim Toilettenbesuch Die Klägerin ist Beamtin des Landes […]

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