Ein Sturz während des Kaffeeholens wurde vom Landessozialgericht Hessen als Arbeitsunfall gewertet.
Arbeitsunfall
Arbeitsunfall oder nicht?
Welche Unfälle vor oder während der Arbeitszeit sind wirklich versichert? Und wie sieht es im Homeoffice mit Arbeitsunfällen aus? Wir informieren.
Knieprellung beim Gehen ist kein Arbeitsunfall
Verletzt sich ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit beim „normalen Gehen“, ohne dass eine Fehlgängigkeit vorliegt, dann kann der Schaden nicht als Arbeitsunfall geltend gemacht werden. Was genau passiert ist und warum die Richter so entschieden, das lesen Sie in unserem Beitrag.
Achtung Rutschgefahr – Wenn die Berufsgenossenschaft nicht zahlt
Geschieht einem Arbeitnehmer in der Arbeitsstätte ein Unfall, muss die Berufsgenossenschaft für den entstandenen Schaden aufkommen – es ist ja ein Arbeitsunfall! Richtig? Falsch! Denn es kommt darauf an: Hat das Unfallgeschehen wirklich etwas mit der Arbeitsleistung als solches zu tun oder ist es eher privater Natur?
Gilt ein Unfall nach dem Arztbesuch auf dem Weg zur Arbeit als Arbeitsunfall?
Besucht ein Arbeitnehmer vor, während oder nach der Arbeit seinen Arzt und es geschieht ein Unfall, so stellt sich die Frage, ob hier die zuständige Unfallkasse aufkommen muss. Ist es als Arbeitsunfall zu werten? Die deutschen Richter sind hier klar auf der Seite der Unfallkassen…
Toilettenunfall steht unter Dienstunfallschutz
Der Dienstunfallschutz eines Beamten gilt auch bei einem Toilettengang während der Dienstzeit, wenn sich die Toilette im Dienstgebäude oder im räumlichen Machtbereich des Dienstherrn befindet. So entschied das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 17.11.2016 – BVerwG 2 C 17.16 Der Fall: Verletzung einer Beamtin in der Dienstzeit beim Toilettenbesuch Die Klägerin ist Beamtin des Landes […]
Entfernungspauschale schließt auch Unfallkosten ein
In einem viel beachteten Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) in letzter Instanz entschieden, dass durch die Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Einkommensteuergesetz – EStG) sämtliche Aufwendungen abgegolten sind, die Arbeitnehmer/innen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen.
Sturz auf Betriebsrats-Treffen mit 2 Promille – Arbeitsunfall?
Das Sozialgericht in Heilbronn hat entschieden, dass der Sturz eines Betriebsratsmitgliedes bei einer Betriebsräte-Versammlung auch dann als Arbeitsunfall zu werten ist, wenn der Sturz in der abendlichen Freizeit und mit einem Blutalkoholgehalt von knapp zwei Promille erfolgt ist.