Öffentlichkeitsarbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Wie die JAV ihre Arbeit sichtbar machen kann

Um die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) transparent und zugänglich zu machen, spielt die Öffentlichkeitsarbeit eine entscheidende Rolle. Von Jugend- und Auszubildendenversammlungen über Beiträge auf der eigenen Intranet- oder Homepage bis hin zu Postings in sozialen Netzwerken gibt es viele Möglichkeiten, die JAV in der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Moderne Medien sind dabei für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit unverzichtbar. Der Umgang mit diesen Medien erfordert jedoch besondere Aufmerksamkeit, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Rechtliche Grundlagen

  • Meinungsfreiheit im Grundgesetz
  • Was sagt das Betriebsverfassungsgesetz zur Öffentlichkeitsarbeit der JAV?
  • Möglichkeiten und Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit – aktuelle Rechtsprechung

Facebook und Internet – was ist zu beachten?

  • Das Recht am Bild
  • Das Recht an Texten

Die JA-Versammlung – Forum zum Meinungsaustausch

  • Arbeitsrechtliche Grundlagen (aktuelle Rechtsprechung)
  • Tätigkeitsbericht

Kommunikation mit Jugendlichen und Auszubildenden interessant gestalten

  • Übersicht
  • Einsatz von Messenger-Diensten – was ist zulässig, was nicht?
  • PowerPoint-Präsentation, Video u. v. m.
  • Professionelle Gestaltung von Aushängen und Informationsmaterial
  • „Trockene Themen“ ansprechend darstellen
  • Arbeitsrecht verständlich präsentieren

Praktische Übungen

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

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608-42-02 26.08. - 28.08.2025 Zeulenroda-Triebes
Bio-Seehotel Zeulenroda
1565,- € 1240,- € 124,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse für die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die Freistellung erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zu den geltenden Gesetzen und dem Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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