Schriftverkehr des Betriebsrates

Vom Tätigkeitsbericht bis zu Schreiben an die Geschäftsleitung - Schriftverkehr rechtskonform gestalten

Einladungen zu Betriebsratssitzungen, Mitteilungen an den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, Sitzungsniederschriften der Betriebsratssitzung und des Monatsgesprächs – die tägliche Arbeit des Betriebsrates ist in hohem Maße von Schriftverkehr bestimmt. Wie kann der „lästige Schreibkram“ rechtskonform und gleichzeitig effizient erledigt werden? Wie formuliere ich einen wirksamen Beschluss? Was muss wem schriftlich mitgeteilt werden? Welche Möglichkeiten zur Vereinfachung gibt es?

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Rechtlicher Rahmen zum Schriftverkehr des Betriebsrates

  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Archivierungspflichten

Erstellen einer Einladung zur Betriebsratssitzung

  • Inhalte der Einladung
  • Fehlerhafte Einladungen und deren Folgen
  • Einladung von Ersatzmitgliedern bei Verhinderung von Betriebsratsmitgliedern

Die Sitzungsniederschrift

  • Rechtsgrundlagen, Struktur und Inhalt
  • Formulierung von Beschlüssen des Betriebsrates

Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin

  • Beantragung von Sachmitteln
  • Beschluss zur Freistellung für Schulungsmaßnahmen
  • Übernahme von Betriebsratskosten
  • Bestellung von Sachverständigen
  • Mitteilung an die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber bei personellen Einzelmaßnahmen
  • Beschlüsse zur Bildung einer Einigungsstelle

Beschlüsse zur Einleitung eines Beschlussverfahrens

Terminübersicht

 

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
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zusätzl.
ÜN

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111-11-19 11.03. - 13.03.2025 Zwickau
First Inn Zwickau
1520,- € 1245,- € 110,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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