Laut § 80 BetrVG Absatz 1 Ziffern 3 und 5 hat der Betriebsrat die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) vorzubereiten und durchzuführen.
Ebenso hat der Betriebsrat die Anregungen der JAV entgegenzunehmen und sie beim Arbeitgeber zu verhandeln.
Welche Aufgaben der Betriebsrat bei der Wahl einer JAV hat, wie eine gute Zusammenarbeit gelingt und Schwierigkeiten vermieden werden können, zeigt dieses Seminar anhand vieler Praxisbeispiele.
Vorbereitung der JAV-Wahl
- Zeitpunkt der Wahl
- Bestellung des Wahlvorstandes
- Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Teilnahme der JAV an der Betriebsratssitzung
- Einladung der JAV
- Aussetzung von Betriebsratsbeschlüssen durch die JAV
Handlungsfelder der Zusammenarbeit
- Informationsaustausch
- Sitzungen
- Berufsausbildung
- Arbeitsschutz
- Gesundheitsschutz
- Ordnung im Betrieb
- Sprechstunden
- Ausschüsse
- Beschlüsse
- Betriebsversammlungen und Jugend- und Auszubildendenversammlungen
Vorlage Beschlussfassung
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