
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 5. Dezember 2024 (Aktenzeichen 8 AZR 370/20) in der Frage der Überstundenvergütung für Teilzeitkräfte. Kernaussage: Eine tarifvertragliche Regelung, die Überstundenzuschläge nur für Arbeitszeiten vorsieht, die über der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten liegen, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Dies gilt, wenn keine Anpassung an die Teilzeitquote […]