Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten an Pflegepersonal

Rechte und Pflichten, Haftungsrisiken und strafrechtliche Aspekte

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden wegen Ärztemangels und aus anderen organisatorischen Gründen immer häufiger ärztliche Tätigkeiten an das Pflegepersonal übertragen. Dies wirft in der Praxis schwerwiegende Fragen auf: Welche Aufgaben dürfen dem Pflegepersonal überhaupt übertragen werden? Wie steht es dabei um Haftungsrisiken und mögliche strafrechtliche Konsequenzen? Wann dürfen und wann müssen eventuell sogar Pflegekräfte ihnen übertragene ärztliche Arbeiten verweigern?

Mit solchen und ähnlichen Fragen wenden sich Mitarbeitende häufig an ihren Betriebsrat. Damit dieser die betroffenen Mitarbeitenden umfassend informieren und ggf. schützen kann, benötigen Gremienvertreter:innen fundierte Kenntnisse über die Rechtslage sowie die eigenen Handlungsmöglichkeiten. Haftungsfragen spielen dabei eine wesentliche Rolle.

Für dieses Seminar haben wir Dr. med. Matthias Langer (Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin, aktuell in Weiterbildung „Arbeitsmedizin“ und beschäftigt bei der BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH) als Co-Referenten gewinnen können.

 

 

 

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Übertragung ärztlicher Aufgaben an Pflegepersonal

  • Weisungsrechte der ärztlichen und pflegerischen Leitung
  • Zulässige und unzulässige Übertragung ärztlicher Tätigkeiten – ein Überblick
  • Ärztliche Anordnung und das Recht zur Arbeitsverweigerung durch die Arbeitnehmenden

Haftungsrisiken

  • Das Haftungsrisiko in der Pflege
  • Arbeitnehmerhaftung und Haftungsfreistellung
  • Was leistet die Berufshaftpflicht (nicht)?

Strafrechtliche Aspekte

  • Der allgemeine strafrechtliche Rahmen
  • Körperverletzung/Anstiftung zur Körperverletzung
  • Einwilligung
  • Voraussetzungen zur Wirksamkeit
  • Aktuelle Entwicklung und Rechtsprechung

Voraussetzungen zur Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Pflegepersonal

  • Befähigungsnachweis & Dienstanweisungen
  • Personalplanung, Personalentwicklung und Fortbildung
  • Sonderfall: Übertragung pflegerischer Aufgaben auf externes und/oder ungelerntes Personal

Welche Einflussmöglichkeiten hat der Betriebsrat?

  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
  • Betriebsvereinbarung
  • Anspruch auf Sachverständige und externe Beratung

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

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213-11-04 28.05. - 30.05.2024 Zwickau
First Inn Zwickau
1555,- € 1290,- € 110,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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