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In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden wegen Ärztemangels und aus anderen organisatorischen Gründen immer häufiger ärztliche Tätigkeiten an das Pflegepersonal übertragen.
Dies wirft in der Praxis schwerwiegende Fragen auf: Welche Aufgaben dürfen dem Pflegepersonal überhaupt übertragen werden? Wie steht es dabei um Haftungsrisiken und mögliche strafrechtliche Konsequenzen? Wann dürfen und wann müssen eventuell sogar Pflegekräfte ihnen übertragene ärztliche Arbeiten verweigern?
Mit solchen und ähnlichen Fragen wenden sich Mitarbeiter häufig an ihren Betriebsrat. Damit dieser die betroffenen Mitarbeiter umfassend informieren und ggf. schützen kann, benötigen Gremienvertreter fundierte Kenntnisse über die Rechtslage sowie die eigenen Handlungsmöglichkeiten. Haftungsfragen spielen dabei eine große Rolle.
Unser Gastreferent: Dr. med. Matthias Langer, Anästhesiologie & Schmerztherapie am MVZ Dessau.
Themenschwerpunkte
Übertragung ärztlicher Aufgaben an Pflegepersonal
- Weisungsrechte der ärztlichen und pflegerischen Leitung
- Zulässige und unzulässige Übertragung ärztlicher Tätigkeiten – ein Überblick
- Ärztliche Anordnung und das Recht zur Arbeitsverweigerung durch den Arbeitnehmer
Haftungsrisiken
- Das Haftungsrisiko in der Pflege
- Arbeitnehmerhaftung und Haftungsfreistellung
- Was leistet die Berufshaftpflicht (nicht)?
Strafrechtliche Aspekte
- Der allgemeine strafrechtliche Rahmen
- Körperverletzung/Anstiftung zur Körperverletzung
- Einwilligung
- Voraussetzungen zur Wirksamkeit
- Aktuelle Entwicklung und Rechtsprechung
Voraussetzungen zur Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Pflegepersonal
- Befähigungsnachweis & Dienstanweisungen
- Personalplanung, Personalentwicklung und Fortbildung
- Sonderfall: Übertragung pflegerischer Aufgaben auf externes und/oder ungelerntes Personal
Welche Einflussmöglichkeiten hat der Betriebsrat?
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Betriebsvereinbarung
- Anspruch auf Sachverständige und externe Beratung
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