Wirtschaftsausschuss Teil I

Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Betriebsräte und den Wirtschaftsausschuss

Unternehmensentscheidungen sind wirtschaftlich begründet. Die Aufgabe des Betriebsrates und des Wirtschaftsausschusses besteht darin, die Unternehmensleitung in diesen Fragen beratend zu unterstützen (§§ 106 ff. BetrVG). Die Unternehmensleitung hat dazu den Wirtschaftsausschuss zu unterrichten. Da die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens weitreichende Folgen für die Beschäftigten haben kann, sollten der Wirtschaftsausschuss sowie der Betriebsrat die unternehmerische Lage anhand der Wirtschaftszahlen verstehen und richtig beurteilen können. Wichtig ist auch zu wissen, welche Daten hierfür erforderlich sind und wie der Wirtschaftsausschuss zu diesen Daten kommt.

Das Seminar widmet sich diesen Themen fachlich fundiert, anschaulich und mit viel Praxisbezug. Die Seminarteilnehmer erhalten so das nötige Rüst- und Handwerkszeug, um ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten wirksam wahrzunehmen.

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