Interessenausgleich, Sozialplan und Personalüberleitungsvertrag sind alles Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und Betriebsrat, ähnlich einer Betriebsvereinbarung. Für Betriebsräte, die auf diesen Rechtsgebieten schnell fundierte Kenntnisse benötigen und dabei kostengünstig, aber fachkompetent geschult werden wollen, ist das Seminar maßgeschneidert.
Im ersten Teil dieses praxisrelevanten Seminares werden die Grundlagen zur Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten anhand von Rechtsprechungen und Einigungsstellenverfahren dargestellt. Aufbau, Erstellung und Rechtswirkung einer Betriebsvereinbarung runden das Thema ab.
Was sind betriebsändernde Maßnahmen? Wie ist der Betriebsrat zu beteiligen? Welche Einflussnahme hat der Betriebsrat auf diese Betriebsänderungen? Wann ist ein Interessenausgleich und wann ein Sozialplan zu verhandeln? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt des zweiten Seminarteils.
Betriebsvereinbarung
- Die soziale und betriebswirtschaftliche Bedeutung der Mitbestimmung des Betriebsrates unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung
- Grenzen der Regelungskompetenz des Betriebsrates (§§ 77 Abs. 3 sowie 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG)
- Rechtswirkung von Betriebsvereinbarungen und deren Verhältnis zum Arbeits- bzw. Tarifvertrag
- Elemente und Phasen der Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung: Vorbereitung – Verhandlung – Vereinbarung
- Tipps, Tricks und Praxisbeispiele, z. B. Zeitplanung, Erstellung von Eckpunkten etc.
Betriebsändernde Maßnahmen
- Übersicht zu den betriebsändernden Maßnahmen nach § 111 BetrVG
- Zeitlicher Rahmen und Fristen für den Betriebsrat ab der ersten Information
Betriebsübergang (§ 613a BGB)
Interessenausgleich und Sozialplan
- Wann ist ein Interessenausgleich und/oder ein Sozialplan zu verhandeln?
- Schwerpunkte und Inhalte eines Interessenausgleichs und Sozialplans
Vorlage Beschlussfassung
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