Betriebsvereinbarung, Betriebsänderung, Interessenausgleich & Sozialplan

Betriebsverfassungsrecht Teil III & IV - Kompaktseminar

Dieses Seminar bieten wir Ihnen aktuell als Inhouse-Seminar an.

Seminar-Nummer: 138

Interessenausgleich, Sozialplan und Personalüberleitungsvertrag sind alles Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber:in und Betriebsrat, ähnlich einer Betriebsvereinbarung. Für Betriebsräte, die auf diesen Rechtsgebieten schnell fundierte Kenntnisse benötigen und dabei kostengünstig und fachkompetent geschult werden wollen, ist das Seminar maßgeschneidert.

Im ersten Teil dieses praxisrelevanten Seminars werden die Grundlagen zur Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten anhand von Rechtsprechungen und Einigungsstellenverfahren dargestellt. Aufbau, Erstellung und Rechtswirkung einer Betriebsvereinbarung runden das Thema ab.

Was sind betriebsändernde Maßnahmen? Wie ist der Betriebsrat zu beteiligen? Welche Einflussnahme hat der Betriebsrat auf diese Betriebsänderungen? Wann ist ein Interessenausgleich und wann ein Sozialplan zu verhandeln? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt des zweiten Seminarteils.

INHOUSE-SEMINARE – IHRE VORTEILE

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Inhalt des Seminars

Betriebsvereinbarung

  • Die soziale und betriebswirtschaftliche Bedeutung der Mitbestimmung des Betriebsrates unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung
  • Grenzen der Regelungskompetenz des Betriebsrates (§§ 77 Abs. 3 sowie 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG)
  • Rechtswirkung von Betriebsvereinbarungen und deren Verhältnis zum Arbeits- bzw. Tarifvertrag
  • Elemente und Phasen der Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung: Vorbereitung – Verhandlung – Vereinbarung
  • Tipps, Tricks und Praxisbeispiele, z. B. Zeitplanung, Erstellung von Eckpunkten etc.

Betriebsändernde Maßnahmen

  • Übersicht zu den betriebsändernden Maßnahmen nach § 111 BetrVG
  • Zeitlicher Rahmen und Fristen für den Betriebsrat ab der ersten Information

Betriebsübergang § 613a BGB

Interessenausgleich und Sozialplan

  • Wann ist ein Interessenausgleich und/oder ein Sozialplan zu verhandeln?
  • Schwerpunkte und Inhalte eines Interessenausgleichs und Sozialplans

Inhouse-Anfrage

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    BetriebsverfassungsrechtArbeits- und SozialrechtArbeits- und GesundheitsschutzPersonal, Arbeitszeit & DienstplanDatenschutzKommunikation & RethorikSeminare für die JAVSeminare für die SBVSeminare für den PersonalratSeminare für den WirtschaftsausschussSeminare für den Wahlvorstand zur Betriebsratswahl























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    Schulungsanspruch für Seminare

    Ihr Schulungsanspruch

    Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

    Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

    Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

    Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

    Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

    Um eine Inhouse-Schulung für sich und Ihr Gremium zu buchen und diese auch rechtssicher zu beschließen, müssen Sie im Gremium den notwendigen Beschluss fassen. Was es hierbei zu beachten gilt, erfahren Sie auf unserer Wissensseite zur Beschlussfassung. Außerdem haben wir Ihnen verschiedene Vorlagen erstellt, welche Sie für die offizielle Beschlussfassung an die Arbeitgebenden benötigen.

    Betriebsrat

    Vorlage einer Beschlussfassung als PDF

    Download der Vorlage

    JAV (BetrVG)

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    SBV

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    Personalrat (BPersVG)

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