Tariflose Unternehmen und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates

Dieses Seminar bieten wir Ihnen aktuell als Inhouse-Seminar an.

Seminar-Nummer: 135

Gerade in Unternehmen, die keinen Tarifvertrag anwenden, erwarten die Beschäftigten häufig, dass der Betriebsrat sich der Thematik „Tarifvertrag“ annimmt und zu ihrer Zufriedenheit löst. Aber auch Arbeitgeber:innen sehen den Betriebsrat gern als adäquaten Ersatz für Gewerkschaften und erwarten, dass der Betriebsrat als entsprechender Verhandlungspartner zur Verfügung steht.

Doch was darf der Betriebsrat in diesem Spannungsfeld regeln, ohne sich selbst angreifbar zu machen? Wo verläuft der Grat zwischen rechtlich zulässigen und rechtswidrigen Betriebsvereinbarungen und mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen, wenn dieser überschritten wird?

Das Seminar beschäftigt sich nicht nur mit den Rechten von Betriebsräten in tariflosen Unternehmen, sondern gibt ihnen praktische Tipps und Arbeitshilfen an die Hand, um Mitbestimmungsrechte wirkungsvoll durchzusetzen.

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Inhalt des Seminars

  • Rechte des Betriebsrates in tariflosen Unternehmen
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
  • Tarifvorbehalt (§ 77 Abs. 3 sowie § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) als Grenze der Mitbestimmung
  • Pflichtverletzungen und deren Folgen
  • Zustandekommen eines Tarifvertrages: Voraussetzungen, Verhandlungspartner
  • Abgrenzung: Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung – Regelungsabrede
  • Musterarbeitsverträge und ergänzende Arbeitsvertragsbedingungen oder -richtlinien
  • AGB-Kontrolle bei Musterarbeitsverträgen und mitgeltenden Unterlagen
  • Bedeutung von Gesamtzusagen und Bezugnahmeklauseln
  • Welche Themen darf der Betriebsrat mit dem/der Arbeitgeber:in in einer Betriebsvereinbarung regeln?
  • Abschluss tarifnaher Betriebsvereinbarungen – Chancen und Risiken für Betriebsrat, Mitarbeitende und Arbeitgeber:in
  • Handlungsoptionen und Grenzen bei Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung
  • Mitbestimmung bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung sowie bei Entlohnungsgrundsätzen
  • Mitbestimmung bei der Festsetzung von Prämienzahlungen

Inhouse-Anfrage

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    Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

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    Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

    Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

    Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

    Um eine Inhouse-Schulung für sich und Ihr Gremium zu buchen und diese auch rechtssicher zu beschließen, müssen Sie im Gremium den notwendigen Beschluss fassen. Was es hierbei zu beachten gilt, erfahren Sie auf unserer Wissensseite zur Beschlussfassung. Außerdem haben wir Ihnen verschiedene Vorlagen erstellt, welche Sie für die offizielle Beschlussfassung an die Arbeitgebenden benötigen.

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