Gerade in Unternehmen, die keinen Tarifvertrag anwenden, erwarten die Beschäftigten häufig, dass der Betriebsrat sich der Thematik „Tarifvertrag“ annimmt und zu ihrer Zufriedenheit löst. Aber auch Arbeitgeber sehen den Betriebsrat gern als adäquaten Ersatz für Gewerkschaften und erwarten, dass der Betriebsrat als entsprechender Verhandlungspartner zur Verfügung steht.
Doch was darf der Betriebsrat in diesem Spannungsfeld regeln, ohne sich selbst angreifbar zu machen? Wo verläuft der Grat zwischen rechtlich zulässigen und rechtswidrigen Betriebsvereinbarungen und mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen, wenn dieser überschritten wird?
Das Seminar beschäftigt sich nicht nur mit den Rechten von Betriebsräten in tariflosen Unternehmen, sondern gibt ihnen praktische Tipps und Arbeitshilfen an die Hand, um Mitbestimmungsrechte wirkungsvoll durchzusetzen.
- Rechte des Betriebsrates in tariflosen Unternehmen
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
- Tarifvorbehalt (§ 77 Abs. 3 sowie § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) als Grenze der Mitbestimmung
- Pflichtverletzungen und deren Folgen
- Zustandekommen eines Tarifvertrages: Voraussetzungen, Verhandlungspartner
- Unterschiede zwischen Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
- Musterarbeitsverträge und ergänzende Arbeitsvertragsbedingungen oder -richtlinien
- AGB-Kontrolle bei Musterarbeitsverträgen und mitgeltenden Unterlagen
- Bedeutung von Gesamtzusagen und Bezugnahmeklauseln
- Welche Bereiche darf der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung regeln?
- Abschluss tarifnaher Betriebsvereinbarungen – Chancen und Risiken für Betriebsrat, Mitarbeiter und Arbeitgeber
- Handlungsoptionen und Grenzen bei Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung
- Mitbestimmung bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung sowie bei Entlohnungsgrundsätzen
- Mitbestimmung bei der Festsetzung von Prämienzahlungen
Vorlage Beschlussfassung
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