Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Arbeitsschutz – Grundlagenseminar

Grundlagenseminar zum betrieblichen Arbeitsschutz

Ein effizienter Arbeitsschutz schafft und sichert menschengerechte Arbeitsbedingungen. Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin wird im ArbSchG verpflichtet, für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation zu sorgen. Bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen gibt das ArbSchG den Unternehmen Gestaltungsspielräume.

Der Betriebsrat hat beim betrieblichen Arbeitsschutz ein sehr weitreichendes Mitbestimmungsrecht, um die Gesundheit und den Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz der Beschäftigten zu gewährleisten. Deshalb muss er bei allen Belangen bis hin zur Umsetzung der Maßnahmen eingebunden werden (Urteile des BAG vom 08.04.2004 und vom 28.03.2017).

Die Seminarinhalte befähigen den Betriebsrat, auf gesetzlicher Grundlage effektiv mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, den Betriebsärztinnen und -ärzten sowie den Sicherheitsbeauftragten zusammenzuarbeiten. Im Rahmen des Seminars lernen die Teilnehmer, mithilfe von Checklisten und Plänen die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu bewerten, um Gefährdungen zu vermeiden.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Grundlagen und Rahmenbedingungen des betrieblichen Arbeitsschutzes

  • Das Gesamtsystem des Arbeitsschutzes
  • Aufgaben und Rechte des Betriebsrates nach dem BetrVG bei der Gestaltung eines betrieblichen Arbeitsschutzsystems
  • Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (ArbSchG, ArbStättV, ASiG)
  • Partner des Betriebsrates im Arbeitsschutzsystem (§ 89 BetrVG)

Beantragung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes im Betrieb

  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Gefährdungsbeurteilungen im Zusammenhang mit ArbStättV und BetrSichV
  • Erstellte Gefährdungsbeurteilungen als Grundlage für Unterweisungen
  • Umgang mit Gefährdungsanzeigen gemäß
    16 ArbSchG

Die Mitbestimmung des Betriebsrates im Arbeitsschutz

  • Was unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates im Arbeitsschutz?
  • Schnittstellen zwischen Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft und Betriebsrat
  • Umsetzung der Teilnahme gemäß § 11 ASiG (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung)
  • Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen
  • Aktuelle Rechtsprechungen zur Mitbestimmung des Betriebsrates

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

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301-37-12 28.01. - 30.01.2025 Chemnitz
Hotel Röhrsdorfer Hof
1420,- € 1165,- € 100,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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