Der Betriebsrat hat beim betrieblichen Arbeitsschutz ein sehr weitreichendes Mitbestimmungsrecht. Deshalb muss er bei allen Belangen bis hin zur Umsetzung der Maßnahmen eingebunden werden (Urteile des BAG vom 08.04.2004 und vom 28.03.2017).
Was bedeutet diese Forderung des Bundesarbeitsgerichtes für den Betriebsrat? Auf welchen Gebieten kann bzw. sollte er aktiv werden? Welche Bündnispartner hat der Betriebsrat bei der Gestaltung des Arbeitsschutzes? Was sind Gefährdungsbeurteilungen, wer erstellt sie und welche Handlungsmöglichkeiten bieten sich?
In diesem Seminar erhalten Sie fundiertes rechtliches Wissen zum Thema „Arbeitsschutz“, gut verständlich und anschaulich aufbereitet. Viele Beispiele aus der Praxis sorgen dafür, dass erworbenes Wissen anschließend erfolgreich umgesetzt werden kann.
Grundlagen und Rahmenbedingungen des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Das Gesamtsystem des Arbeitsschutzes
- Aufgaben und Rechte des Betriebsrates nach dem BetrVG bei der Gestaltung eines betrieblichen Arbeitsschutzsystems
- Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (ArbSchG, ArbStättV, ASiG)
- Partner des Betriebsrates im Arbeitsschutzsystem (§ 89 BetrVG)
Beantragung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes im Betrieb
Gefährdungsbeurteilungen
- Aufbau von Gefährdungsbeurteilungen
- Mitbestimmung des Betriebsrates bei der
Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen - Die systematische Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Die Mitbestimmung des Betriebsrates im Arbeitsschutz
- Was unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates im Arbeitsschutz?
- Schnittstellen zwischen Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft und Betriebsrat
- Aktuelle Rechtsprechungen zur Mitbestimmung des Betriebsrates
- Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Arbeitsschutz sowie zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Vorlage Beschlussfassung
Inhouse-Seminar
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