Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Arbeitsschutz – Grundlagenseminar

Grundlagenseminar zum betrieblichen Arbeitsschutz

Dieses Seminar bieten wir Ihnen aktuell als Inhouse-Seminar an.

Seminar-Nummer: 301

Ein effizienter Arbeitsschutz schafft und sichert menschengerechte Arbeitsbedingungen. Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin wird im ArbSchG verpflichtet, für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation zu sorgen. Bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen gibt das ArbSchG den Unternehmen Gestaltungsspielräume.

Der Betriebsrat hat beim betrieblichen Arbeitsschutz ein sehr weitreichendes Mitbestimmungsrecht, um die Gesundheit und den Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz der Beschäftigten zu gewährleisten. Deshalb muss er bei allen Belangen bis hin zur Umsetzung der Maßnahmen eingebunden werden (Urteile des BAG vom 08.04.2004 und vom 28.03.2017).

Die Seminarinhalte befähigen den Betriebsrat, auf gesetzlicher Grundlage effektiv mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, den Betriebsärztinnen und -ärzten sowie den Sicherheitsbeauftragten zusammenzuarbeiten. Im Rahmen des Seminars lernen die Teilnehmer, mithilfe von Checklisten und Plänen die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu bewerten, um Gefährdungen zu vermeiden.

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Inhalt des Seminars

Grundlagen und Rahmenbedingungen des betrieblichen Arbeitsschutzes

  • Das Gesamtsystem des Arbeitsschutzes
  • Aufgaben und Rechte des Betriebsrates nach dem BetrVG bei der Gestaltung eines betrieblichen Arbeitsschutzsystems
  • Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (ArbSchG, ArbStättV, ASiG)
  • Partner des Betriebsrates im Arbeitsschutzsystem (§ 89 BetrVG)

Beantragung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes im Betrieb

  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Gefährdungsbeurteilungen im Zusammenhang mit ArbStättV und BetrSichV
  • Erstellte Gefährdungsbeurteilungen als Grundlage für Unterweisungen
  • Umgang mit Gefährdungsanzeigen gemäß
    16 ArbSchG

Die Mitbestimmung des Betriebsrates im Arbeitsschutz

  • Was unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates im Arbeitsschutz?
  • Schnittstellen zwischen Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft und Betriebsrat
  • Umsetzung der Teilnahme gemäß § 11 ASiG (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung)
  • Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen
  • Aktuelle Rechtsprechungen zur Mitbestimmung des Betriebsrates

Inhouse-Anfrage

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    BetriebsverfassungsrechtArbeits- und SozialrechtArbeits- und GesundheitsschutzPersonal, Arbeitszeit & DienstplanDatenschutzKommunikation & RethorikSeminare für die JAVSeminare für die SBVSeminare für den PersonalratSeminare für den WirtschaftsausschussSeminare für den Wahlvorstand zur Betriebsratswahl























    Sollten Sie zu dem ausgewählten Thema ergänzende Schwerpunkte wünschen, dann können Sie diese hier vermerken


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    Schulungsanspruch für Seminare

    Ihr Schulungsanspruch

    Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

    Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

    Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

    Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

    Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

    Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

    Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

    Um eine Inhouse-Schulung für sich und Ihr Gremium zu buchen und diese auch rechtssicher zu beschließen, müssen Sie im Gremium den notwendigen Beschluss fassen. Was es hierbei zu beachten gilt, erfahren Sie auf unserer Wissensseite zur Beschlussfassung. Außerdem haben wir Ihnen verschiedene Vorlagen erstellt, welche Sie für die offizielle Beschlussfassung an die Arbeitgebenden benötigen.

    Betriebsrat

    Vorlage einer Beschlussfassung als PDF

    Download der Vorlage

    JAV (BetrVG)

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    SBV

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    Personalrat (SächsPersVG)

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    Personalrat (BPersVG)

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