Homeoffice und mobiles Arbeiten – Eine (Not-)Lösung?

Beteiligungsrechte, Mitbestimmung und weitere Möglichkeiten des Betriebsrates

Dieses Seminar bieten wir Ihnen aktuell als Inhouse-Seminar an.

Seminar-Nummer: 143

In den Hochzeiten der Pandemie wurde in vielen Betrieben Homeoffice eingeführt. Gerade dort, wo persönliche Anwesenheit zur Erledigung der übertragenen Aufgaben nicht unbedingt notwendig war, wurde diese Form des Arbeitens genutzt. Erforderliche Regelungen wurden dabei pragmatisch „mit heißer Nadel gestrickt“, um arbeitsfähig zu bleiben.

Inzwischen haben sich viele Beschäftigte an diese Arbeitsform gewöhnt und möchten sie gern beibehalten. Welche Beteiligungsrechte stehen Betriebsräten bei dieser Thematik zu? Kann der Betriebsrat die Mitnahme von Homeoffice in coronafreie Zeiten sinnvoll unterstützen oder gar einfordern? In welchen (Teil-)Bereichen bestehen Mitbestimmungsrechte und welche Vereinbarungen sind unbedingt zu treffen?

Mit dem Blick auf die rechtlichen Hintergründe wird das Thema umfassend beleuchtet und abgerundet.

INHOUSE-SEMINARE – IHRE VORTEILE

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Inhalt des Seminars

Definition

  • Homeoffice, mobile und häusliche Telearbeit
  • Abgrenzung der Begriffe voneinander

Weisungsrecht der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers versus Fürsorgepflicht

  • Darf die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Homeoffice oder mobile Arbeit anordnen?
  • Gibt es einen Rechtsanspruch auf Homeoffice oder mobile Arbeit?
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Wer trägt die Kosten?

Einordnung in den Arbeitsschutz

  • Rechtlicher Hintergrund
  • Möglichkeiten und Grenzen
  • Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung

Problematik Arbeitszeitgestaltung

  • Gilt das Arbeitszeitgesetz auch im Homeoffice und bei mobiler Arbeit?
  • Muss die Arbeitszeit im Homeoffice und bei mobiler Arbeit dokumentiert werden?
  • Wie flexibel kann Arbeitszeit im Homeoffice und bei mobiler Arbeit gestaltet werden?
  • Interessen von Arbeitgeber oder Arbeitgerin –
    Vertrauen versus Kontrolle

Probleme durch den Umgang mit Daten

  • Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit
  • Lösungsmöglichkeiten zur Gewährleistung

Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung

  • Wie sollten Chancen und Risiken dieser Arbeitsform bei der Problemlösung berücksichtigt werden?

 

Inhouse-Anfrage

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    Schulungsanspruch für Seminare

    Ihr Schulungsanspruch

    Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

    Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

    Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

    Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

    Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

    Um eine Inhouse-Schulung für sich und Ihr Gremium zu buchen und diese auch rechtssicher zu beschließen, müssen Sie im Gremium den notwendigen Beschluss fassen. Was es hierbei zu beachten gilt, erfahren Sie auf unserer Wissensseite zur Beschlussfassung. Außerdem haben wir Ihnen verschiedene Vorlagen erstellt, welche Sie für die offizielle Beschlussfassung an die Arbeitgebenden benötigen.

    Betriebsrat

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