Geltendmachung Zeitaufwand für Covid-19-Testpflicht

Corona-Tests als Voraussetzung für die Erbringung der arbeitsvertraglichen Arbeit

Fragen und Antworten zum Covid-Test am Arbeitsplatz inkl. Formular

In Zeiten von Covid-19 und extrem hoher Inzidenzen versuchen die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene durch verschiedenste Regelungen die Pandemie einzugrenzen. Diese Regelungen werden unter anderem im Infektionsschutzgesetz (IFSG) und den Coronaschutzverordnungen auf Landesebene abgebildet. Einige davon wirken auch in die Arbeitswelt hinein und sorgen dort für völlig neue Probleme und Fragestellungen.

Darf der Arbeitgeber verlangen, dass Beschäftigte sich vor Arbeitsaufnahme auf Covid-19 testen lassen?


Ja, wenn er hierzu aufgrund einer Rechtsnorm wie dem IFSG oder der SächsCoronaNotVO verpflichtet ist oder dies aufgrund einer betriebsinternen Gefährdungsbeurteilung als Arbeitsschutzmaßnahme festgelegt wurde.

Handelt es sich bei der dafür aufgewandten Zeit um Arbeitszeit?


Unserer Auffassung nach ist der Mitarbeiter berechtigt, die für das Testen aufgewandte Zeit wie Arbeitszeit abzurechnen und hierfür Freizeitausgleich oder Vergütung zu verlangen. Rechtsprechung hierzu existiert aktuell noch nicht.

Wie es dazu kam: Gesetzgebung


Die Sonderregelungen haben ihren Ursprung im „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie“.

  • Freitag, 10.12.2021 – Zustimmung durch den Bundesrat
  • Samstag, 11.12.2021 – Gegenzeichnung durch den Bundespräsidenten
  • Samstag, 11.12.2021 – In-Kraft-Treten mit Verkündung im Bundesgesetzblatt

Der Arbeitgeber verlangt die Tests auf Covid-19 als „Freizeitveranstaltung“ mit der Begründung, dass damit meine Gesundheit geschützt werde. Hat er Recht?


In einem Punkt hat der Arbeitgeber Recht: Die Covid-19-Testpflicht dient dem Infektionsschutz für Beschäftigte und damit natürlich auch deren Gesunderhaltung. Damit handelt es sich um eine Arbeitsschutzmaßnahme – ähnlich dem Tragen von Arbeitsschutzkleidung. Dennoch hat er als Arbeitgeber die Kosten der Leistungserbringung zu tragen. In diesem Fall sind das die Kosten für die Tests und die für die Testung aufgewandte Zeit.

Es ist doch aber so, dass der Arbeitgeber Arbeitnehmer nur dann beschäftigen darf, wenn sie einen tagesaktuellen Test vorlegen. Handelt es sich auch dann um Arbeitszeit?


Ja, unserer Auffassung nach auch in diesem Fall. Der Arbeitnehmer kann die Arbeitsleistung nur erbringen und damit seinen Arbeitsvertrag erfüllen, wenn er einen negativen Test vorlegt. Dabei handelt es sich weder um eine arbeitsvertragliche Haupt- noch Nebenpflicht. Es bleibt dabei: Die Kosten der Leistungserbringung trägt der Arbeitgeber und damit die Kosten für die Tests und für den erforderlichen Zeitaufwand.

Was kann ich tun, um meine Ansprüche zu sichern?


Sie sollten Ihren Arbeitgeber auf die Problematik ansprechen und auffordern, die aufgewandte Zeit als Arbeitszeit anzuerkennen. Lehnt er das ab oder kommt er Ihrer Aufforderung trotz Zusage nicht nach, sollten Arbeitnehmer ihre Ansprüche schriftlich geltend machen. Hierzu verwenden Sie am besten dieses Formular und behalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Muss ich für Geltendmachungen Fristen beachten?


Ja. Auch im Arbeitsverhältnis gelten Ausschlussfristen. Danach ist eine Geltendmachung nicht mehr möglich. In der Regel sind diese Ausschlussfristen im geltenden Arbeits- bzw. Tarifvertrag geregelt und betragen drei bzw. sechs Monate. In seltenen Fällen kommt auch die längere Ausschlussfrist von drei Jahren aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch zur Anwendung – immer dann, wenn Tarif- und Arbeitsvertrag keine Festlegung hierzu enthalten.

Wie geht es weiter, falls mein Arbeitgeber nicht adäquat auf die Geltendmachung reagiert?


In diesem Fall können Sie Ihre Ansprüche beim Arbeitsgericht einklagen. Am besten nutzen Sie hierfür anwaltliche Hilfe. Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung für den Bereich Arbeitsrecht haben oder Gewerkschaftsmitglied sind, übernehmen diese die anfallenden Kosten. Einige Arbeitsverträge verlangen, dass die Ansprüche bei ablehnender Haltung des Arbeitgebers innerhalb einer bestimmten Frist arbeitsgerichtlich geltend gemacht werden müssen.

 

Stand der Informationen: Januar 2022