Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen

Weitreichende Mitbestimmungsrechte umsetzen

Im Bereich der Berufsbildung haben Betriebsräte nach §§ 96 – 98 BetrVG weitreichende Mitbestimmungsrechte. Diese beziehen sich neben der betrieblichen Berufsausbildung auch auf Fortbildungs- sowie Umschulungsmaßnahmen. Die Beteiligung und Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist hier geboten.

Beschäftigte, JAV und Betriebsräte stehen bei diesem Thema immer wieder vor anspruchsvollen Fragen. Wann genau ist Weiterbildungszeit Arbeitszeit? Was sind Pflichtweiterbildungen und was bedeutet das? Welche gesetzlichen Unterstützungsangebote können Beschäftigte noch in Anspruch nehmen? Und wie weit geht die Mitbestimmung des Betriebsrates/JAV jeweils in der Praxis? Welche Möglichkeiten der Bildungsplanung können innerbetrieblich verankert werden?

Betriebsräte/JAV lernen in diesem Seminar ihre Rechte kennen und erhalten Handwerkszeug, diese in der Praxis wirksam einzusetzen, insbesondere durch die Arbeit an einer entsprechenden Betriebsvereinbarung.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Grundlagen und wichtige Definitionen

  • Berufsausbildung, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen
  • Rechtsvorschriften bei beruflichen Bildungsmaßnahmen
  • Erweiterung des § 96 BetrVG nach dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz – eingeschränkte Mitbestimmung
  • Anspruch der Arbeitnehmer:innen auf berufliche Fortbildung
  • Personalplanung nach § 92 BetrVG als Grundlage der Bildungsplanung

Pflichtfortbildung

  • Vergütung, Anspruch auf Anrechnung als Arbeitszeit
  • Beteiligung des Betriebsrates

Rückzahlungsforderungen der Arbeitgebenden

  • Zulässigkeit und Höhe
  • Fortbildungsverträge: Zulässigkeit und möglicher Inhalt

Die Mitbestimmung des Betriebsrates

  • Erstellung der Bildungsplanung
  • Auswahl der Teilnehmenden
  • Kostenübernahme durch den/die Arbeitgeber:in
  • Freistellung der Teilnehmenden

Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung zur Thematik „Betriebliche Bildungsmaßnahmen“

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

119-37-06 14.04. - 16.04.2025 Chemnitz
Hotel Röhrsdorfer Hof
1420,- € 1165,- € 100,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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