Im Bereich der Berufsbildung haben Betriebsräte nach §§ 96 - 98 BetrVG weitreichende Mitbestimmungsrechte. Diese beziehen sich neben der betrieblichen Berufsausbildung auch auf Fortbildungs- sowie Umschulungsmaßnahmen. Die Beteiligung und Zusammenarbeit mit der Jungend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist hier geboten.
Beschäftigte, JAV und Betriebsräte stehen bei diesem Thema immer wieder vor anspruchsvollen Fragen. Wann genau ist Weiterbildungszeit Arbeitszeit? Was sind Pflichtweiterbildungen? Welche gesetzlichen Unterstützungsangebote können Arbeitnehmer:innen noch in Anspruch nehmen? Und wie weit geht die Mitbestimmung des Betriebsrates/JAV jeweils in der Praxis? Welche Möglichkeiten der Bildungsplanung können innerbetrieblich verankert werden?
Betriebsräte/JAV lernen in diesem Seminar ihre Rechte kennen und erhalten Handwerkszeug, diese in der Praxis wirksam einzusetzen, insbesondere durch die Arbeit an einer entsprechenden Betriebsvereinbarung.
Grundlagen und wichtige Definitionen
- Berufsausbildung, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen
- Rechtsvorschriften bei beruflichen Bildungsmaßnahmen
- Erweiterung des § 96 BetrVG nach dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz –
eingeschränkte Mitbestimmung - Anspruch der Arbeitnehmer:innen auf berufliche Fortbildung
- Personalplanung nach § 92 BetrVG als Grundlage der Bildungsplanung
Pflichtfortbildung
- Vergütung, Anspruch auf Anrechnung als Arbeitszeit
- Beteiligung des Betriebsrates
Rückzahlungsforderungen der Arbeitgebenden
- Zulässigkeit
- Höhe
Die Mitbestimmung des Betriebsrates
- Erstellung der Bildungsplanung
- Auswahl der Teilnehmenden
- Kostenübernahme durch den/die Arbeitgeber:in
- Freistellung der Teilnehmenden
Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung zur Thematik „Betriebliche Bildungsmaßnahmen“
Vorlage Beschlussfassung
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