Im Bereich der Berufsbildung haben Betriebsräte nach §§ 96–98 BetrVG weitreichende Mitbestimmungsrechte. Diese beziehen sich neben der betrieblichen Berufsausbildung auch auf Fortbildungs- sowie Umschulungsmaßnahmen.
In diesem Zusammenhang stehen Beschäftigte und Betriebsräte immer wieder vor anspruchsvollen Fragen. Wann genau ist Weiterbildungszeit Arbeitszeit? Was sind Pflichtweiterbildungen? Und wie weit geht die Mitbestimmung des Betriebsrates jeweils in der Praxis?
In diesem Seminar lernen Betriebsräte ihre Rechte kennen und erhalten Handwerkszeug, diese in der Praxis wirksam einzusetzen, insbesondere durch die Arbeit an einer entsprechenden Betriebsvereinbarung.
Themenschwerpunkte
Grundlagen und wichtige Definitionen
- Berufsausbildung, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen
- Rechtsvorschriften bei beruflichen Bildungsmaßnahmen
- Anspruch der Arbeitnehmer auf berufliche Fortbildung
- Personalplanung nach § 92 BetrVG als Grundlage der Bildungsplanung
Pflichtfortbildung
- Vergütung, Anspruch auf Anrechnung als Arbeitszeit
- Beteiligung des Betriebsrates
Rückzahlungsforderungen des Arbeitgebers
- Zulässigkeit
- Höhe
Die Mitbestimmung des Betriebsrates
- Erstellung der Bildungsplanung
- Auswahl der Teilnehmer
- Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
- Freistellung der Teilnehmer
Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung zur Thematik „Betriebliche Bildungsmaßnahmen“
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