Durchsetzung der Rechte des Betriebsrates

Von der Einigungsstelle bis zum Strafverfahren - welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Betriebsrat

Leitgedanke des Betriebsverfassungsgesetzes ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Durch Missverständnisse, Meinungsverschiedenheiten und unterschiedliche Interessen ist diese in der Praxis gefährdet und nicht selten gestört.

Wie kann der Betriebsrat derartige Störungen möglichst im Vorfeld vermeiden? Diese Frage steht zu Beginn unseres Seminars im Blickfeld. Auch bei gutem Willen können interne Konfliktvermeidungs- und Konfliktlösemechanismen scheitern. In diesem Fall verfügt der Betriebsrat zur Durchsetzung seiner Rechte über eine Reihe von rechtlich verbrieften Instrumenten. Diese werden in dem Seminar anschaulich erläutert – stets mit wachem Blick auf die Praxis.

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