Durchsetzung der Rechte des Betriebsrates

Von der Einigungsstelle bis zum Strafverfahren - welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Betriebsrat

Leitgedanke des Betriebsverfassungsgesetzes ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber oder Arbeitgeberin und Betriebsrat. Durch Missverständnisse, Meinungsverschiedenheiten und unterschiedliche Interessen ist diese in der Praxis gefährdet und nicht selten gestört.

Wie kann der Betriebsrat derartige Störungen möglichst im Vorfeld vermeiden? Diese Frage steht zu Beginn unseres Seminars im Blickfeld. Auch bei gutem Willen können interne Konfliktvermeidungs- und Konfliktlösemechanismen scheitern. In diesem Fall verfügt der Betriebsrat zur Durchsetzung seiner Rechte über eine Reihe von rechtlich verbrieften Instrumenten. Diese werden in diesem Seminar anschaulich erläutert – stets mit wachem Blick auf die Praxis.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Grundlagen

  • Strategien des Betriebsrates zur Vermeidung von Störungen in der vertrauensvollen Zusammenarbeit
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
  • Informationsrechte des Betriebsrates

Einigungsstellenverfahren

  • Zuständigkeit der Einigungsstelle
  • Bildung der Einigungsstelle
  • Verhandlungen vor der Einigungsstelle

Das Beschlussverfahren

  • Einleitung des Beschlussverfahrens durch den Betriebsrat
  • Abgrenzung des Beschlussverfahrens zum Einigungsstellenverfahren
  • Das besondere Beschlussverfahren

Die einstweilige Verfügung

  • Voraussetzung für die Beantragung
  • Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund
  • Ablauf des Verfahrens

Strafverfahren nach § 119 BetrVG

  • Behinderung und Beeinflussung des Betriebsrates
  • Fristen bei Antragstellung
  • Antragstellung für ein Verfahren nach § 119 BetrVG

Ordnungswidrigkeiten nach § 121 BetrVG

  • Missachtung der Informationspflichten nach dem BetrVG
  • Falsche oder verspätete Informationen seitens des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin
  • Bußgeldvorschriften

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

109-29-25 18.03. - 20.03.2025 Leipzig
Dorint Hotel Leipzig
1530,- € 1265,- € 112,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

Kundenfeedback Seminare K&K

Aktuelle Seminarempfehlungen

Arbeitsrecht
Teil 3

Alles Wichtige zu Kündigung, Rente und Arbeitsunfall
11.02. - 13.02.2025 in Zwickau

Zum Seminar

Durchsetzung der Rechte
des Betriebsrates

Von der Einigungsstelle bis zum Strafverfahren
18.03. - 20.03.2025 in Leipzig

Zum Seminar

Grundlagen der
SBV-Arbeit

Grundlagen für eine aktive SBV-Arbeit - AUCH FÜR BRs GEEIGNET!
08.04. - 10.04.2025 in Zwickau

Zum Seminar