Leitgedanke des Betriebsverfassungsgesetzes ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Durch Missverständnisse, Meinungsverschiedenheiten und unterschiedliche Interessen ist diese in der Praxis gefährdet und nicht selten gestört.
Wie kann der Betriebsrat derartige Störungen möglichst im Vorfeld vermeiden? Diese Frage steht zu Beginn unseres Seminars im Blickfeld. Auch bei gutem Willen können interne Konfliktvermeidungs- und Konfliktlösemechanismen scheitern. In diesem Fall verfügt der Betriebsrat zur Durchsetzung seiner Rechte über eine Reihe von rechtlich verbrieften Instrumenten. Diese werden in dem Seminar anschaulich erläutert – stets mit wachem Blick auf die Praxis.
Themenschwerpunkte
Grundlagen
- Strategien des Betriebsrates zur Vermeidung von Störungen in der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
- Informationsrechte des Betriebsrates
Einigungsstellenverfahren
- Zuständigkeit der Einigungsstelle
- Bildung der Einigungsstelle
- Verhandlungen vor der Einigungsstelle
Das Beschlussverfahren
- Einleitung des Beschlussverfahrens durch den Betriebsrat
- Abgrenzung des Beschlussverfahrens zur Einigungsstelle
- Das besondere Beschlussverfahren
Die einstweilige Verfügung
- Voraussetzung für die Beantragung
- Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund
- Ablauf des Verfahrens
Strafverfahren nach § 119 BetrVG
- Behinderung und Beeinflussung des Betriebsrates
- Fristen bei Antragstellung
- Antragstellung für ein Verfahren nach 119 BetrVG
Ordnungswidrigkeiten nach § 121 BetrVG
- Missachtung der Informationspflichten nach dem BetrVG
- Falsche oder verspätete Informationen seitens des Arbeitgebers
- Bußgeldvorschriften
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