Arbeitszeit in Produktionsbetrieben und mehrschichtigen Betrieben

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

Betriebsräte haben bei der Arbeitszeitgestaltung weitreichende Mitbestimmungsrechte. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit einem Urteil vom 9. Juli 2013 festgestellt. Diese Rechte auch in der Praxis umzusetzen, wird durch das Betriebsverfassungsgesetz ermöglicht. Hier finden Betriebsräte ein breites Spektrum an konkreten Möglichkeiten, um Einfluss zu nehmen. Sie reichen von der regelmäßigen Schichtplankontrolle bis zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen zur Schichtplangestaltung. Betriebsräte sind damit sowohl Mitgestalter nach § 87 BetrVG als auch Kontrolleure im Sinne von § 80 BetrVG.

Neben den allgemein geltenden Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung stehen bei diesem Seminar die besonderen Anforderungen der Arbeitszeit- und Schichtplangestaltung in Produktions- bzw. mehrschichtigen Betrieben im Fokus. Denn die rechtlichen Regelungen bei Schichtarbeit stellen den Betriebsrat vor weitere Herausforderungen. Um die Interessen der Beschäftigten selbstbewusst gegenüber den Arbeitgebenden zu vertreten, wird das erhaltene theoretische Wissen bei der praktischen Erarbeitung von Mustervereinbarungen angewandt und gefestigt.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Grundlagen

  • Personalplanung, Personalausfallplanung und Personaleinsatzplanung
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitszeitgestaltung

Von der EU-Richtlinie bis zur Betriebsvereinbarung – arbeitsrechtlich relevante Regelungen für die Dienstplangestaltung

  • EuGH-Zeit
  • Tägliche/wöchentliche Höchstarbeitszeit
  • Ausgleichszeiträume
  • Ruhezeit, Pausenzeit
  • Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Schichtarbeit
  • Nachtarbeit
  • Rufbereitschaft
  • Mehrarbeit, Überstunden und Minusstunden (Minderarbeit)
  • Urlaub (Anspruch, Verfall)
  • Arbeitsunfähigkeit

Die Rolle des Betriebsrates bei der Schichtplangestaltung

  • Mitverantwortung und Mitbestimmung des Betriebsrates
  • Kontrollrechte und -pflichten des Betriebsrates
  • Erarbeiten eines Kontrollschemas
  • Welche Vereinbarungen sind für die Schichtplangestaltung förderlich?

Erarbeiten von Textbausteinen für eine Musterbetriebsvereinbarung

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

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411-11-02 17.09. - 19.09.2024 Zwickau
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Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

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Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

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Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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