Betriebsräte haben bei der Arbeitszeitgestaltung weitreichende Mitbestimmungsrechte. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit einem Urteil vom 9. Juli 2013 festgestellt. Diese Rechte auch in der Praxis umzusetzen, wird durch das Betriebsverfassungsgesetz ermöglicht. Hier finden Betriebsräte ein breites Spektrum an konkreten Möglichkeiten, um Einfluss zu nehmen. Diese reichen von der regelmäßigen Dienstplankontrolle bis zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen zur Dienstplangestaltung. Betriebsräte sind damit sowohl Mitgestalter nach § 87 BetrVG als auch Kontrolleure im Sinne von § 80 BetrVG.
Neben den allgemein geltenden Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung stehen bei diesem Seminar die besonderen Anforderungen der Arbeitszeit- und Schichtplangestaltung in Produktions- bzw. mehrschichtigen Betrieben im Fokus. Denn die rechtlichen Regelungen bei Schichtarbeit stellen den Betriebsrat vor weitere Herausforderungen. Um die Interessen der Beschäftigten selbstbewusst gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten, wird das erhaltene theoretische Wissen bei der praktischen Erarbeitung von Mustervereinbarungen angewandt und gefestigt.
Themenschwerpunkte
Grundlagen
- Personalplanung, Personalausfallplanung und Personaleinsatzplanung
- Aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitszeitgestaltung
Von der EU-Richtlinie bis zur Betriebsvereinbarung – arbeitsrechtlich relevante Regelungen für die Dienstplangestaltung
- Tägliche/wöchentliche Höchstarbeitszeit
- EuGH-Zeit
- Ruhezeit, Pausenzeit
- Sonn- und Feiertagsarbeit
- Schichtarbeit und vollkontinuierliche Schichtarbeit
- Nachtarbeit
- Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeitsbereitschaft (Bereitschaftszeit)
- Mehrarbeit, Überstunden und Minusstunden (Minderarbeit)
- Urlaub (Anspruch, Verfall)
- Arbeitsunfähigkeit
Die Rolle des Betriebsrates bei der Dienstplangestaltung
- Mitverantwortung und Mitbestimmung des Betriebsrates
- Kontrollrechte und Kontrollpflichten des Betriebsrates und Erarbeiten eines Kontrollschemas
- Welche Vereinbarungen sind für die Dienstplangestaltung förderlich?
Praxisübung: Erarbeiten von Mustervereinbarungen
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