Um den Alltag selbstbestimmt und eingeständig zu bewältigen, haben Menschen mit Behinderung nach § 78 SGB IX ein Anrecht auf Assistenzleistungen. Doch dürfen sie selbst entscheiden, welches Alter die Person haben darf, welche im täglichen Leben unterstützt?
AGG
Bildquelle: chocoloki/AdobeStock.com
Entschädigung nach dem AGG
Bildquelle: Lee Charlie/shutterstock.com
Benachteiligung wegen Schwerbehinderung und Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes.
Kündigung eines katholischen Arztes nach erneuter Heirat
Eine unterschiedliche Behandlung der leitenden Angestellten in einem der römisch-katholischen Kirche verbundenen Krankenhaus in Bezug auf ihre Religionszugehörigkeit ist nur dann zulässig, wenn sich das aufgrund der Art der jeweiligen beruflichen Tätigkeit ausreichend begründen lässt.
Kleiner als die Polizei erlaubt
Wird das Gleichbehandlungsgesetz verletzt, wenn die Bundespolizei Bewerber aufgrund ihrer Körpergröße aussortiert? So lautete das Urteil…