Kurzfristige Regelung zur AU-Bescheinigung per Telefon

Krankschreibung für kurze Zeit per Telefon möglich

Wegen Corona - KBV und GKV einigen sich auf telefonische Krankschreibung bei leichtem Atemwegsinfekt

Aufgrund der aktuellen Lage rund um die Corona-Epidemie wurde nun eine kurzfristige Entscheidung bezüglich der Krankmeldungen getroffen. Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können sich ab sofort für bis zu sieben Tage telefonisch krankschreiben lassen.

Darauf einigten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband. Diese Regelung soll die Ärzte in Deutschland entlasten und gilt vorerst für vier Wochen.

Patienten mit schwerer Symptomatik ausgeschlossen


Patienten, die eine schwerere Symptomatik vorweisen oder die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) einer Covid-19 -Infektion erfüllen, sind davon ausgeschlossen.

Wie kommt der gelbe Schein zum Arbeitgeber?


Die Zustellung erfolgt postalisch an den Patienten. Dieser muss die AU dann wie gewohnt an seine Krankenkasse und seinen Arbeitgeber schicken. Das gab die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf ihrem Twitteraccount bekannt.

Geht es auch ohne elektronische Gesundheitskarte?


Ein weiterer User fragte nach, wie dann die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelesen werden soll. Die Antwort der KBV auf Twitter dazu: „Beim Ausstellen der telefonischen AU-Bescheinigung muss nicht zwingend die eGK eingelesen werden. Denn Praxen können bei bekannten Versicherten die Daten aus der Patientenkartei übernehmen.“

Sollten sich hierzu weitere Änderungen ergeben, werden wir Sie wie gewohnt informieren.