Gewerkschaft hat Anspruch auf Durchführung des Haustarifvertrages

Gewerkschaft hat Anspruch auf Durchführung des Haustarifvertrages

Eine Gewerkschaft hat das Recht, mithilfe einer Leistungsklage den Durchführungsanspruch eines geschlossenen Haustarifvertrages geltend zu machen. Dies ist für alle beim Arbeitgeber beschäftigten Gewerkschaftsmitglieder möglich, wobei deren namentliche Nennung nicht erforderlich ist. So entschied das BAG in einem Urteil vom 13.10.2021.

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Sonderzahlungen für Gewerkschaftsmitglieder sind rechtskonform

Mit dem Urteil vom 21.05.2014 des BAG ist es nun amtlich: Sonderzahlungen für Gewerkschaftler verstoßen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, solange sie nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen. Besserstellung von IG-Metall-Mitgliedern ist rechtens Im Zuge der damaligen Sanierungsverhandlungen zwischen der Adam Opel AG und der Gewerkschaft IG Metall wurden u.a. lohnabsenkende Tarifverträge geschlossen. Dafür erwirkte die Gewerkschaft für […]

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