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Mit dem Urteil vom 21.05.2014 des BAG ist es nun amtlich: Sonderzahlungen für Gewerkschaftler verstoßen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, solange sie nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen.
Besserstellung von IG-Metall-Mitgliedern ist rechtens
Im Zuge der damaligen Sanierungsverhandlungen zwischen der Adam Opel AG und der Gewerkschaft IG Metall wurden u.a. lohnabsenkende Tarifverträge geschlossen. Dafür erwirkte die Gewerkschaft für Ihre Mitglieder eine Sonderleistung pro Person in Höhe von 200 Euro. Diese sogenannte Erholungsbeihilfe sollte es aber nur für die Mitglieder der IG-Metall geben. Daraufhin klagten acht Rüsselsheimer Opel-Mitarbeiter.
Das BAG entschied nun, dass dieser geldwerte Vorteil nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Zudem führte der Vorsitzende des Vierten Senats, Mario Eylert aus, dass Gewerkschaften durchaus das Recht hätten, allein für ihre Mitarbeiter Leistungen durchzusetzen.
Quelle: BAG, Urteil vom 21.05.2014, Az.: 4 AZR 50/13, 4 AZR 120/13 u.a.
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Sonderzahlung für Gewerkschafter schaffen Zwei-Klassen-Gesellschaft
Jawohl, der Gewerkschaftsbonus spaltet die Mitarbeiter in Betrieben in Begünstige und die, die bisher sich ihren Gewerkschaftsbeitrag gespart haben und deshalb keine zusätzlichen Zuwendung erhalten. Während die einen jeden Monat 1% ihres Bruttolohnes an ihre Gewerkschaft als Beitrag zahlen, reiben sich die anderen die Hände und profitieren ja ebenfalls von der gewerkschaftlichen Leistung: ein gültiger Tarifvertrag im Unternehmen findet Anwendung!
Da Gewerkschaften nur für ihre Mitglieder die Tarifverträge verhandeln, ist es doch gerade bei schmerzlichen Einschnitten logisch, wie hier bei Opel beim Abschluss einer Sanierungsvereinbarung geschehen, dass für die Gewerkschaftsmitglieder ein Extrabonus verhandelt wird.
Noch ein Wort zur Zwei-Klassen-Gesellschaft: die haben wir doch in fast allen Bereichen des täglichen Lebens. Mitglieder im Sportverein haben Privilegien gegenüber Nichtmitgliedern, Mitglieder in den Automobilverbänden (ADAC, AvD und andere) habe ebenfalls Privilegien gegenüber Nichtmitgliedern (die Aufzählung könnte ich von der Wahl der Krankenkasse bis hin zu Kirche… fortsetzen) – wieso soll die Ungleichbehandlung von Gewerkschaftern und Nichtmitgliedern auf einmal kritikwürdig sein? Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft steht jedem offen aber keiner wird dazu gezwungen – wo ist das Problem?
Autor: M.Köst