Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ermöglicht es, die Lage der Arbeitszeit zu bestimmen. Dennoch muss die Dienstplanung nach billigem Ermessen erfolgen und auch die Interessen der Arbeitnehmer müssen berücksichtigt werden. Zu dieser Ansicht kam das Landesarbeitsgericht Sachsen (LAG) mit seiner Entscheidung vom 08.09.2023.
Dienstplan
Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Arbeit auf Abruf
Arbeit auf Abruf: BAG zur fehlenden Festlegung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit – 20 Stunden gelten als vereinbart.
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei eiligen Dienstplanänderungen
Hat der Betriebsrat ein Recht auf Mitbestimmung und Einsichtnahme, wenn es um eilige Änderungen von Dienstplänen geht? Ein Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg
Dienstplangestaltung nach TVöD für Voll- und Teilzeit
Beschäftigte, die nach dem TVöD, TV-L oder gleichlautenden Tarifverträgen vergütet werden und in Schicht- oder Wechselschicht arbeiten, haben unter verschiedenen Voraussetzungen einen Anspruch auf den tariflichen Überstundenzuschlag, wenn Überstunden angewiesen werden. Dabei ist zu unterscheiden, ob diese Überstunden geplant (in der Sollplanung bereits eingearbeitet sind) oder ungeplant sind (in der Sollplanung nicht geplant waren). Wie […]