Bei der Durchführung der Betriebsratswahl gibt es viele Fallstricke, die zur Ungültigkeit führen können. Ein Verstoß gegen die Bekanntmachungspflicht gehört dazu.
Verstoß gegen Bekanntmachungspflichten aus § 10 WO führt zu Unwirksamkeit der Betriebsratswahl
Bildquelle: Robert Kneschke/shutterstock.com