Online-Seminar: Die Betriebsvereinbarung – Betriebsverfassungsrecht Teil 3

Die Betriebsvereinbarung - Mitbestimmung des Betriebsratsrates bei sozialen Angelegenheiten

Das in der Praxis wohl einflussreichste Instrument des Betriebsrates ist die Ausgestaltung der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).

Wird von dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gesprochen, ist damit in der Regel die „echte“ oder auch erzwingbare Mitbestimmung gemeint. Mitbestimmung bedeutet, dass der/die Arbeitgeber:in nicht ohne die Zustimmung des Betriebsrates Entscheidungen treffen darf. Die Mitbestimmung ist zudem unterschiedlich stark ausgeprägt.

Wie rechtliche Regelungen im Bereich sozialer Angelegenheiten durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen betriebliche Praxis werden können, ist Schwerpunkt dieses dritten Grundlagenseminars. Es vermittelt, neben juristischen Kenntnissen, viel praxiserprobtes Handwerkszeug, was eine rasche Umsetzung des Gelernten ermöglicht.

SEMINARZEIT

jeweils 09.00 - 16.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

  • Verantwortung des Betriebsrates für die Erfüllung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten
  • Die soziale und betriebswirtschaftliche Bedeutung der Mitbestimmung des Betriebsrates unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung
  • Rechtswirkung von Betriebsvereinbarungen und deren Verhältnis zum Arbeits- bzw. Tarifvertrag
  • Grenzen der Betriebsvereinbarung
  • Zustandekommen und Kündigungen von Betriebsvereinbarungen
  • Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen
  • Bereiche der Mitbestimmung aus dem BetrVG
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung
  • Die 10 goldenen Regeln einer Betriebsvereinbarung
  • Folgen der Missachtung der Mitbestimmung
  • Unterlassungsansprüche des Betriebsrates

Terminübersicht

Seminar-Nr.

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106-w-27 25.11. - 27.11.2024 Online-Seminar 795,- € Ausschreibung/Anmeldung
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Dieses Seminar ist auch als Präsenz-Seminar buchbar.

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Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

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Technische Voraussetzungen und allgemeine Informationen

Der Teilnahmelink wird nach Anmeldung an die angegebene E-Mailadresse versandt, die Software (GoToMeeting) muss nicht gekauft werden.

Benötigte Arbeitsmittel: Internetzugang, PC-Arbeitsplatz, evtl. Kamera (nicht zwingend notwendig), Mikrofon für Rückfragemöglichkeit.

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