Urteil Anspruch auf Computer für den Personalrat

Anspruch auf Computer für den Personalrat

Ein moderner Verwaltungsarbeitsplatz setzt die Ausstattung mit einem Computer voraus.

Diesen Beschluss faste der zuständige Richter des Verwaltungsgerichts Osnabrück im vorliegenden Fall.

Der Schulbezirkspersonalrat der Landesschulbehörde Niedersachsen hatte für jedes Mitglied und dessen Arbeitsplatz einen eigenen PC gefordert. Dieser Forderung wurde mit der Begründung entsprochen, dass zu einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung jedes Personalratsmitglied auf einen Computer angewiesen ist, um E-Mail-Anfragen zu beantworten, Entscheidungen zu verfassen und in Datenbanken und dem Internet zu recherchieren. Die bisher vorhandenen 12 Computer für 18 Personalräte genügten damit nicht.