Ein moderner Verwaltungsarbeitsplatz setzt die Ausstattung mit einem Computer voraus. Diesen Beschluss faste der zuständige Richter des Verwaltungsgerichts Osnabrück im vorliegenden Fall. Der Schulbezirkspersonalrat der Landesschulbehörde Niedersachsen hatte für jedes Mitglied und dessen Arbeitsplatz einen eigenen PC gefordert. Dieser Forderung wurde mit der Begründung entsprochen, dass zu einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung jedes Personalratsmitglied auf einen Computer […]
Rechte und Pflichten des Personalrates
Elektronische Arbeitszeiterfassung kann vom Personalrat namentlich nicht überprüft werden
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Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem Urteil vom 19.03.2014 entschieden, dass die Bereitstellung der benötigten Daten der Arbeitszeiterfassung in anonymisierter Form ausreichend ist.