Zusammenarbeit Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung

3. Themen- und Netzwerktag 2024 für Betriebsräte

Das Betriebsverfassungsgesetz erwartet vom Betriebsrat im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 BetrVG) aktiven Einsatz zur Vermeidung und Lösung von Konflikten (vgl. u. a. BAG-Beschluss vom 15.8.2012, Az. 7 ABR 16/11).

Zudem ist der Betriebsrat für alle Arbeitnehmenden im Sinne des § 5 (1) BetrVG im Betrieb zuständig. Ein spezielles Augenmerk gilt jedoch den schwerbehinderten Menschen. Ihre Eingliederung zu fördern, wird im Gesetz explizit auch als Aufgabe des Betriebsrates genannt (§ 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG und § 182 SGB IX). Denn schwerbehinderte Menschen sollen selbstbestimmt und gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können. Mit dieser besonderen Verantwortung ist der Betriebsrat nicht allein. Gemeinsam mit ihm setzt sich die Schwerbehindertenvertretung (SBV) für die schwerbehinderten Menschen ein.

Die SBV verfügt über spezielle Kenntnisse, die der Betriebsrat für seine Aufgabenwahrnehmung nutzen kann. Die Aufgabenvielfalt und -menge beider Vertretungen ist eine bedeutsame Chance für die betroffenen Arbeitnehmenden. Aus der Aufgabenübersicht wird deutlich erkennbar, dass eine frühzeitige Abstimmung der Aktivitäten, eine gegenseitige Unterstützung sowie eine intensive Zusammenarbeit zugunsten der schwerbehinderten Beschäftigten des Betriebs nicht nur wünschenswert und sinnvoll, sondern zur optimalen Durchsetzung der Interessen der schwerbehinderten Bewerber und Beschäftigten notwendig sind.

SEMINARZEIT

09.00 - 16.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Rechte/Pflichten des Betriebsrates
  • Rechte/Pflichten der SBV
  • Pflichten des AG nach BetrVG und SGB IX

Wege der Zusammenarbeit

  • Gemeinsames Auftreten
  • Zusammenwirken
  • Aufgaben des BR und der SBV
  • Information und Teilnahme

Umsetzung der Zusammenarbeit

  • Prävention
  • BEM
  • Gesundheitsförderung
  • Arbeitsplanung des BR und der SBV

3. Thementag für Betriebsräte in Chemnitz

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

1001-01-52 17.09.2024 Chemnitz
Hotel an der Oper Chemnitz
195,- € 87,- € Ausschreibung/
Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.

3. Netzwerktag für Betriebsräte des DRK, ASB, Falck in Chemnitz

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

1011-01-29 18.09.2024 Chemnitz
Hotel an der Oper Chemnitz
195,- € 87,- € Ausschreibung/
Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

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Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

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