Führungskompetenzen von Betriebsratsvorsitzenden und ihrer Stellvertretung

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Betriebsrat, Umgang mit Störungen

Betriebsratsvorsitzende sind mit der Leitung des Betriebsrates betraut. Sie sind damit Führungskraft im weitesten Sinne. Welcher Führungsstil ist entsprechend des BetrVG angemessen für die BR-Arbeit?

Eine weitere Herausforderung sind Störungen in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem/der Arbeitgeber:in. Ursache hierfür können einerseits Fehler des Betriebsrates sein, z. B. Verletzung der Schweigepflicht oder überzogene eigene Forderungen. Andererseits tragen häufig Arbeitgebende zu Störungen bei (z. B. durch Behinderung der Betriebsratsarbeit bis hin zu offenen Angriffen gegen das Gremium oder einzelne Mitglieder).

Wie Betriebsratsvorsitzende bzw. ihre Stellvertretung konstruktiv mit diesen und vergleichbaren Herausforderungen umgehen können, ist Inhalt dieses Seminars. Neben arbeitsrechtlichem Hintergrundwissen wird dabei besonderer Wert auf die Arbeit an konkreten Praxisfällen gelegt.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. - 4. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
5. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Leitung des Betriebsrates in besonderen Situationen

  • BR-Vorsitzende – Führungskraft ohne Weisungsrecht?
  • Welcher Führungsstil und welches Führungsverhalten ist für die BR-Arbeit angemessen?

Mögliche Störungen der vertrauensvollen Zusammenarbeit durch den Betriebsrat

  • Schweigepflichtverletzung (§ 79 BetrVG)
  • Störung des Betriebsfriedens (u. a. § 2 BetrVG), Überblick über mögliche interne Störungen
  • Umgang mit Lagerbildung bei internen Konflikten
  • Nachbereitung von „Kampfabstimmungen“
  • Teambildung im Betriebsrat

Mögliche Störungen der vertrauensvollen Zusammenarbeit durch den/die Arbeitgeber:in

  • Pflichtverletzung (§ 23 Abs. 3 BetrVG)
  • Ordnungswidrigkeit (§ 121 BetrVG)
  • Straftat (§§ 119 f. BetrVG)

Handlungsmöglichkeiten bei destruktivem Verhalten einzelner Betriebsratsmitglieder

  • Was sind Pflichtverletzungen nach dem BetrVG?
  • Ausschlussverfahren nach § 23 BetrVG

Handlungsmöglichkeiten bei Störungen der vertrauensvollen Zusammenarbeit durch den/die Arbeitgeber:in

  • Kommunikative und arbeitsrechtliche Aspekte

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

118-42-03 19.08. - 23.08.2024 Zeulenroda-Triebes
Bio-Seehotel Zeulenroda
2390,- € 1780,- € 119,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

Kundenfeedback Seminare K&K

Aktuelle Seminarempfehlungen

Resilienz
statt Burnout

Wie Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig fördern
27.08. - 29.08.2024 in Zeulenroda

Zum Seminar

Sicher auftreten &
wirksam argumentieren

Grundlagen der Gesprächsführung & Rhetorik
22.10. - 24.10.2024 in Chemnitz

Zum Seminar

Whistleblowing &
Hinweisgeberschutzgesetz

Hintergrundwissen, Praxistipps & Erstellung einer Betriebsvereinbarung
05.11. - 07.11.2024 in Chemnitz

Zum Seminar