Führungskompetenzen von Betriebsratsvorsitzenden und ihrer Stellvertretung

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Betriebsrat, Umgang mit Störungen

Den Betriebsratsvorsitzenden obliegt die Leitung des Betriebsrats. Sie sind also Führungskräfte im weitesten Sinne. Welcher Führungsstil ist gemäß BetrVG für die BR-Arbeit angemessen?

Eine weitere Herausforderung sind Störungen in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin. Ursache hierfür können einerseits Fehler des Betriebsrats sein, z. B. Verletzung der Schweigepflicht oder überzogene eigene Forderungen. Andererseits tragen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen häufig zu Störungen bei (z. B. durch Behinderung der Betriebsratsarbeit bis hin zu offenen Angriffen auf das Gremium oder einzelne Mitglieder).

Wie Betriebsratsvorsitzende bzw. ihre Stellvertretung mit diesen und ähnlichen Herausforderungen konstruktiv umgehen können, ist Inhalt dieses Seminars. Neben arbeitsrechtlichem Hintergrundwissen wird besonderer Wert auf die Arbeit an konkreten Praxisfällen gelegt.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. - 4. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
5. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Leitung des Betriebsrates in besonderen Situationen

  • BR-Vorsitzende – Führungskraft ohne Weisungsrecht?
  • Welcher Führungsstil und welches Führungsver-halten ist für die BR-Arbeit angemessen?

Mögliche Störungen der vertrauensvollen Zusammenarbeit durch den Betriebsrat

  • Schweigepflichtverletzung (§ 79 BetrVG)
  • Störung des Betriebsfriedens (u. a. § 2 BetrVG), Überblick über mögliche interne Störungen
  • Umgang mit Lagerbildung bei internen Konflikten
  • Nachbereitung von „Kampfabstimmungen“
  • Teambildung im Betriebsrat

Mögliche Störungen der vertrauensvollen Zusammenarbeit durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber

  • Pflichtverletzung (§ 23 Abs. 3 BetrVG)
  • Ordnungswidrigkeit (§ 121 BetrVG)
  • Straftat (§§ 119 f. BetrVG)

Handlungsmöglichkeiten bei destruktivem Verhalten einzelner Betriebsratsmitglieder

  • Was sind Pflichtverletzungen nach dem BetrVG?
  • Ausschlussverfahren nach § 23 BetrVG

Handlungsmöglichkeiten bei Störungen der vertrauensvollen Zusammenarbeit durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin

  • Kommunikative und arbeitsrechtliche Aspekte

 

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

118-04-04 15.09. - 19.09.2025 Weimar
Leonardo Hotel Weimar
2540,- € 2020,- € 94,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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