Eine zu hohe und unzulässige Eingruppierung eines Personalratsmitgliedes stellt einen Verstoß gegen das Begünstigungsprinzip dar. So wurde ein Kraftfahrer jahrelang im Rahmen seiner Personalratstätigkeit in die Tarifklasse E 14 TVöD eingruppiert.
Begünstigung
Begünstigung eines Betriebsratsmitgliedes durch Aufhebungsvertrag
Wird ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und einem Betriebsratsmitglied geschlossen und werden dazu eine Abfindung und ggf. weitere Zuwendungen vereinbart, so stellt sich die Frage, ob eine unzulässige Begünstigung des Betriebsratsmitgliedes vorliegt.