Äußere Form des Arbeitszeugnisses – Faltung, Unterschrift und Adressfeld

Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern im Streiffall um formale Anforderungen an ein Arbeitszeugnis
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Kaffeeflecken und Knicke sind deutlich sichtbare Schäden, die bei einem Arbeitszeugnis vermieden werden müssen. Es gibt jedoch noch weitere, teilweise weniger offensichtliche Stolperfallen, die in den vergangenen Jahren die deutschen Arbeitsgerichte beschäftigt haben. Vor einigen Wochen hatte auch das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern einen Fall zu entscheiden, in dem es um das Adressfeld, die korrekte Unterschrift und […]

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§ 109 GewO – Auch die Unterschrift des Arbeitgebers ist wichtig!

Unterschreibt der Arbeitgeber normaler Weise mit einem lachenden Smiley, so kann der Arbeitnehmer bei der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses auf dieses bestehen, bzw. eine Zeugnisberichtigung verlangen. Grundlage für diese Entscheidung ist ein Fall des Arbeitsgerichtes Kiel. Hier klagte ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber, da dieser, entgegen seiner gewohnten Unterschrift mit einem lachenden Smiley, das Arbeitszeugnis mit […]

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