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Kündigung nach schweren Beleidigungen in privater Chatgruppe – Sind beleidigende und drohende Äußerungen durch Arbeitnehmende in privaten Chatgruppen als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung verfassungsrechtlich geschützt? Dürfen die Teilnehmenden des Chats auf die Vertraulichkeit pochen und das ohne Rücksicht auf die Ehre der/des Beleidigten? Oder können solche Chatverläufe – sobald sie der Öffentlichkeit bekannt werden – zur fristlosen Kündigung führen?