Geschieht einem Arbeitnehmer in der Arbeitsstätte ein Unfall, muss die Berufsgenossenschaft für den entstandenen Schaden aufkommen – es ist ja ein Arbeitsunfall! Richtig? Falsch! Denn es kommt darauf an: Hat das Unfallgeschehen wirklich etwas mit der Arbeitsleistung als solches zu tun oder ist es eher privater Natur?