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Betriebsräte haben bei der Arbeitszeitgestaltung weitreichende Mitbestimmungsrechte. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 9. Juli 2013 festgestellt. Wie der Betriebsrat diese Rechte wirksam in der Praxis einsetzen kann, ist Inhalt des Seminars.
Das Betriebsverfassungsgesetz gibt dem Betriebsrat dabei ein breites Spektrum konkreter Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Diese reichen von der regelmäßigen Dienstplan-kontrolle bis zum Abschluss von
Betriebsvereinbarungen zur Dienstplangestaltung. Betriebsräte sind damit sowohl Mitgestalter nach § 87 BetrVG als auch Kontrolleure im Sinne von § 80 BetrVG.
Themenschwerpunkte
Grundlagen
- Personalplanung, Personalausfallplanung und Personaleinsatzplanung
- Aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitszeitgestaltung
Von der EU-Richtlinie bis zur Betriebsvereinbarung - arbeitsrechtlich relevante Regelungen für die Dienstplangestaltung
- Tägliche/wöchentliche Höchstarbeitszeit
- Ruhezeit
- Pausenzeit
- Sonn- und Feiertagsarbeit
- Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit
- Nachtarbeit
- Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeitsbereitschaft (Bereitschaftszeit)
- Mehrarbeit, Überstunden und Minusstunden (Minderarbeit)
- Urlaub (Anspruch, Verfall)
- Arbeitsunfähigkeit
Die Rolle des Betriebsrates bei der Dienstplangestaltung
- Mitverantwortung und Mitbestimmung des BR
- Kontrollrechte und Kontrollpflichten des BR/Erarbeiten eines Kontrollschemas
- Welche Vereinbarungen sind für die Dienstplangestaltung förderlich?
Praxisübung: Erarbeiten von Mustervereinbarungen
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