Update Arbeitsrecht – aktuelle Rechtsprechung aus 2024/2025

Bestehendes Wissen auffrischen - neue Rechte und Gesetze kennenlernen

In einer sich schnell verändernden Arbeitswelt ist es für Betriebsräte unerlässlich, über die neuesten gesetzlichen Regelungen und die aktuelle Rechtsprechung informiert zu sein. Dieses einwöchige Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse über die neuesten Änderungen im Arbeitsrecht, die 2025 in Kraft treten, sowie über die Rechtsprechung 2024 und des 1. Quartals 2025.

Sie erhalten einen fundierten Einblick in die neuen Gesetze und deren Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten von Beschäftigten sowie Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen. Ziel ist es, Betriebsräte in die Lage zu versetzen, die Interessen der Belegschaft effektiv zu vertreten und als kompetente Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen in allen arbeitsrechtlichen Fragen zu fungieren.

Hinweis: Dieses Seminar beinhaltet auch Themen, die sehr kurzfristig (durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechungen) relevant werden. Die genannten Schwerpunkte sind daher nur eine erste Auswahl und werden bis zum Termin noch erweitert.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Änderung der Gesetzgebung 2025

Arbeitszeitrecht

  • Überstunden/Mehrarbeit für Teilzeitbeschäftigte (EuGH)
  • Elektronische Arbeitszeiterfassung (Änderung im ArbZG)
  • Arbeitszeitgestaltung bei mobiler Arbeit

Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Versicherungsschutz beim mobilen Arbeiten
  • Arbeitsunfähigkeit – Anzeigepflichten
  • Anwesenheitsprämien – Sinn und Wirksamkeit

Übersicht zu Urteilen zu personellen Einzelmaßnahmen aus 2024/2025

  • Von der Einstellung bis zur Kündigung
  • Kündigung von Schwerbehinderten und Betriebs-ratsmitgliedern

Digitalisierung und Einsatz von KI

  • Rechte des Betriebsrats
  • Haftung beim Einsatz von KI

Die Arbeit der SBV

  • Beteiligungsrechte der SBV

Betriebsratsmanagement

  • Rechtsprechung zu den Beteiligungsrechten des Betriebsrates

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

208-22-09 02.06. - 06.06.2025 Erfurt
Dorint Hotel am Dom Erfurt
2765,- € 2035,- € 156,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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