Online-Seminar: Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Welche Änderungen gibt es und wie wirken sich diese auf die Arbeit des Personalrates aus?

Am 14. Juni 2021 ist die Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am Folgetag in Kraft getreten.

Viele Personalvertretungen hatten die Hoffnung, dass sich mit dieser Änderung des BPersVG ihre Arbeit grundlegend verbessern wird.

Die Forderungen an die Politik aus dem Bereich der Arbeitnehmervertretungen waren sehr eindeutig: Stärkung der Rechte des Personalrates (Allzuständigkeit), Verbesserung der Freistellungsstaffeln, einheitliche Personalvertretung, um nur einige zu nennen.

„Der große Wurf ist es nicht geworden“, so der einhellige Tenor vieler Rechtsexperten. Dennoch lohnt es sich mit den Änderungen des BPersVG auseinanderzusetzen, um diese im Alltag der Personalratsarbeit umsetzen zu können.

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