Inhalt
Wie in jedem Jahr erwarten uns auch 2023 viele Änderungen und Gesetze. Wir haben das Wichtigste zum Jahresstart zusammengetragen. Wie immer, inklusive Aushang.
Arbeitnehmerpauschbetrag
Der pauschale Abzug von Werbungskosten hat sich ab Januar 2022 von 1.000 € auf 1.200 € erhöht, ab 2023 werden sogar 1.230 € ohne weitere Nachweise vom Finanzamt anerkannt. Wer Belege über Werbungskosten sammelt, müsste also höhere Kosten als die Pauschale nachweisen.
Zudem wird jetzt die Homeoffice-Pauschale, mit der sich jeder Homeofficetag mit 5 € 6 Euro (geändert, Januar 2023) steuermindernd auswirkt, dauerhaft gewährt.
Deutschlandticket
Das Monatsticket für 49 € ist beschlossen, die Einführung ist bis spätestens Mai 2023 geplant.
Bürgergeld
Statt Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld erhalten Anspruchsberechtigte ab 1. Januar 2023 das neue Bürgergeld. Reichen Einkommen zum Lebensunterhalt nicht aus, besteht weiterhin die Möglichkeit aufzustocken. Wer bisher schon Leistungen bezogen hat, muss keinen neuen Antrag stellen. Alleinstehende Erwachsene erhalten je nach Bedarfsstufe bis zu 502 € im Monat. Verspricht eine Aus- oder Weiterbildung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, muss kein Aushilfsjob mehr angenommen werden.
Wer Bürgergeld bezieht, kann zukünftig zusätzlich ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro erhalten. Dies wird für Weiterbildungen bzw. Ausbildungen gezahlt, die zu einem Berufsabschluss führen. Die Unterstützung für eine Ausbildung wurde zudem von 2 auf 3 Jahre erhöht. Auch Weiterbildungsprämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen können weiterhin bezogen werden. Die Förderung sollte ursprünglich nur bis Ende 2023 gelten. Auch für Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, gibt es einen Bürgergeldbonus. Dieser beträgt monatlich 75 Euro. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Weiterbildung länger als 3 Wochen dauert. Das Weiterbildungsgeld und der Bürgergeld-Bonus werden ab Juli 2023 ausgezahlt. Doch auch Personen, die Ihre Weiterbildung oder Berufsausbildung vor dem 1.7.2023 begonnen haben, sollen von den Bonuszahlungen profitieren.
Die Höhe des nicht angetasteten Vermögens steigt von bisher maximal 10.050 € auf nunmehr 40.000 € (geplant waren 60.000 €), nach einem Jahr Karenzzeit sind es statt der 10.050 € nun 15.000 € pro Person.
Einige Elemente des Bürgergeldes werden erst ab Juli 2023 eingeführt.
Erbschaften stellen ab Juli 2023 kein anrechenbares Einkommen mehr dar, wirken sich also beim Bürgergeld nicht mehr leistungsmindernd aus.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitnehmende müssen ihren Arbeitgebenden wie bisher ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Diese Verpflichtung bleibt weiterhin bestehen. Sind sie arbeitsunfähig erkrankt, erhalten Arbeitnehmende von ihrer Arztpraxis einen Ausdruck der AU-Daten für sich selbst. Auf Wunsch kann zudem eine AU-Bescheinigung für die Arbeitgebenden ausgedruckt werden. Nach dem Arztbesuch - spätestens bis 24 Uhr, übermitteln die Praxis die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Krankenkasse. Gleiches erfolgt bei einem Krankenhausaufenthalt. Arbeitgebende müssen nun bei der Krankenkasse eine Anfrage nach der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) stellen. Dies erfolgt über einen Kommunikationsserver. Sobald die Anfrage bei der Krankenkasse eingegangen ist, wird die eAU zum Abruf auf dem Kommunikationsserver durch die Krankenkasse bereitgestellt. Die Arbeitgebenden erhalten eine Benachrichtigung über die erfolgte Bereitstellung. Dies sollte am Tag nach Feststellung der AU möglich sein.
Zu beachten: Bei Störungen oder Internetproblemen kann es zur Verzögerung der Meldung durch die Arztpraxis an die Krankenkasse kommen. Arbeitgebende erhalten dann bei Abruf eine Fehlermeldung und es kann zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
E-Auto-Förderung
Der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) wird ab Januar 2023, je nach Kaufpreis, mit 3.000 € bis 4.500 € gefördert. Bisher betrug die Fördersumme 5.000 € bis 6.000 €.
Plug-in-Hybride werden nicht mehr gefördert.
Rentnerinnen und Rentner
Während die Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner in den Coronajahren auf 46.060 € angehoben wurden, fallen sie ab Januar ganz weg. Das soll dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenwirken.
Steuerrechtliche Änderungen und Kindergeld
Der Einkommensteuertarif wird angepasst und die Effekte der kalten Progression werden ausgeglichen. Der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) soll ab 2023 auf 10.908 € und ab 2024 auf 11.604 € erhöht werden. Erst ab da beginnt die Besteuerung.
Der Kinderfreibetrag soll ab 2023 auf 8.952 € und ab 2024 auf 9.312 € erhöht werden.
Das Kindergeld erhöht sich 2023 auf einheitlich 250 €, es ist die größte Steigerung in der Geschichte der Bundesrepublik.
Verjährung von Urlaub
Gesetzlicher Urlaub (ggf. auch Zusatzurlaub) verfällt laut Bundesurlaubsgesetz am Jahresende. Aber nur, wenn Arbeitsgebende die einzelnen Beschäftigten rechtzeitig darauf hingewiesen haben. Trotzdem könnte nicht verfallener Urlaub der gesetzlichen Verjährung nach drei Jahren unterliegen.
Wenn aber Arbeitgebende nicht rechtzeitig dafür gesorgt haben, dass die Beschäftigten den nicht verfallenen Urlaub nehmen konnten, können die Arbeitgebenden auch nicht einwenden, der Anspruch sei nun nach drei Jahren verjährt. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und damit die Rechte der Beschäftigten gestärkt.
Inflationsausgleichsbonus
Arbeitgebende können rückwirkend zum 26. Oktober 2022 Prämien bis zu 3.000 € steuerfrei gewähren. Dabei handelt es sich um freiwillige Leistungen von Arbeitgebenden, es gibt keinerlei gesetzlichen Anspruch.
Begünstigt sind alle Bar- und Sachleistungen, die bis 31. Dezember 2024 gewährt werden und einen Hinweis auf einen Zusammenhang mit den Preissteigerungen enthalten.
Führerschein
Wer noch einen pinkfarbenen oder grauen Führerschein besitzt und zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, braucht spätestens ab 19. Januar 2023 den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein im EC-Karten-Format.
Die wichtigsten Informationen für Arbeitnehmende als Aushang zum Download
Diese Informationen sind für Sie als Musteraushang vorbereitet. Dieser kann wie gewohnt heruntergeladen, nach Bedarf angepasst und ausgedruckt werden.
Download für Betriebsräte, Personalräte...
Stand der Informationen: Januar 2023
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