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Wer kennt diese Situation nicht? Anruf während des Dienstes: „Ihrem Kind geht es nicht gut“ oder „Ihr Kind hatte einen Unfall, bitte holen sie es ab!“.
Kann ich den Dienst unterbrechen? Wie wird die fehlende Arbeitszeit berechnet?
Eine Unterbrechung des Dienstes ist nur in Abstimmung mit dem disziplinarischen Vorgesetzten möglich. Hierfür kann der Vorgesetzte einen Nachweis verlangen! Er kann die Unterbrechung aber nicht verbieten, da seitens des Arbeitgebers eine Fürsorgepflicht besteht.
Für die ausfallende Arbeitszeit besteht ein Fortzahlungsanspruch nach § 616 BGB, wenn keine andere Bescheinigung vorgelegt wird.
§ 616 BGB - Vorübergehende Verhinderung
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er
- für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit
- durch einen in seiner Person liegenden Grund
- ohne sein Verschulden
- an der Dienstleistung verhindert wird.
ABER ACHTUNG: Diese Regelung kann durch einen Arbeits- oder Tarifvertrag anders gestaltet werden. Genauere Informationen gibt es bei ihrem Betriebsrat oder Personalrat!
Weitere persönliche Gründe für eine Dienstunterbrechung können auch sein:
- Arztbesuch – medizinisch notwendig zum jeweiligen Zeitpunkt
- bei akuten Beschwerden
- ärztlich zwingend festgelegte Besuchstermine in der Arbeitszeit
Die wichtigsten Informationen für Arbeitnehmende als Aushang zum Download
Zu dieser Thematik haben wir Ihnen einen Musteraushang erarbeitet, mit dem Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen ohne viel Aufwand informieren können.
Download für Betriebsräte
- Musteraushang für Betriebsräte "Vorübergehende Verhinderung" - Word
- Musteraushang für Betriebsräte "Vorübergehende Verhinderung" - PDF
Download für Personalräte
Stand der Informationen: Oktober 2016
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