Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Ein gemeinsames Handlungsfeld von Betriebsrat und Arbeitgeber:in

Dieses Seminar bieten wir Ihnen aktuell als Inhouse-Seminar an.

Seminar-Nummer: 308

Beschäftigte sind das wichtigste Vermögen eines Unternehmens. Nur mit leistungsfähigen, gut ausgebildeten, motivierten und vor allem gesunden Beschäftigten sind Unternehmen langfristig erfolgreich. Das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) verbindet den Arbeitsschutz mit Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, der betrieblichen Eingliederung nach längerer Erkrankung und des Personalmanagements.

Der ganzheitliche Ansatz eines BGM sollte auch für die praktische Arbeit der betrieblichen
Interessenvertretungen Konsequenzen haben. Diese hat nicht nur Schutz- und Kontrollfunktionen, sondern spielt auch eine aktive Rolle bei der Förderung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes.

Die frühzeitige und umfassende Information der Beschäftigten über Ziele, Inhalte, Vorgehensweise und Ergebnisse ist für die erfolgreiche Durchführung eines BGM von entscheidender Bedeutung.

INHOUSE-SEMINARE – IHRE VORTEILE

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Förderung der Teambildung

Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld

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Telefon: 037207 / 65 12 81
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Inhalt des Seminars

Nutzen und Ziele eines betrieblichen Gesundheitsmanagements

  • Definition und Akzeptanz eines BGM
  • Handlungsfelder – ein systemisches Ganzes
  • Gesamtsystem Arbeitsschutz
  • Voraussetzungen für ein gelingendes BGM
  • Einführung des BGM in 6 Phasen
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Personalmanagement im Unternehmensrahmen

Betriebliche Interessenvertretungen und das BGM

  • Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung und Handlungspflichten der Arbeitgebenden
  • Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Strategische Überlegungen und Ziele
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung

Rechtliche Grundlagen

  • Verpflichtungen des Arbeitgebenden aus dem Arbeitsschutzgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Arbeitssicherheitsverordnung
  • Bedeutung der Betriebssicherheitsverordnung
  • Durchführung des BEM nach § 167 SGB IX
  • Beteiligung der Krankenkasse nach 20/20a SGB V bei der betrieblichen
  • Gesundheitsförderung

Präventionsmaßnahmen

  • Netzwerkaufbau im BGM
  • Mögliche Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung

Inhouse-Anfrage

Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

 

    Folgende Themengebiete/Schwerpunkte soll unser Inhouse-Angebot beinhalten:

    Wählen Sie das gewünschte Themengebiet aus. Im nächsten Schritt können Sie dann das passende Seminarthema auswählen. Weitere Themenschwerpunkte notieren Sie bitte im Bemerkungsfeld.


    BetriebsverfassungsrechtArbeits- und SozialrechtArbeits- und GesundheitsschutzPersonal, Arbeitszeit & DienstplanDatenschutzKommunikation & RethorikSeminare für die JAVSeminare für die SBVSeminare für den PersonalratSeminare für den WirtschaftsausschussSeminare für den Wahlvorstand zur Betriebsratswahl























    Sollten Sie zu dem ausgewählten Thema ergänzende Schwerpunkte wünschen, dann können Sie diese hier vermerken


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    Im UnternehmenIm Seminarhotel - organisiert durch K&KSonstiger OrtOnline-Seminar



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    Schulungsanspruch für Seminare

    Ihr Schulungsanspruch

    Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

    Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

    Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

    Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

    Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

    Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

    Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

    Um eine Inhouse-Schulung für sich und Ihr Gremium zu buchen und diese auch rechtssicher zu beschließen, müssen Sie im Gremium den notwendigen Beschluss fassen. Was es hierbei zu beachten gilt, erfahren Sie auf unserer Wissensseite zur Beschlussfassung. Außerdem haben wir Ihnen verschiedene Vorlagen erstellt, welche Sie für die offizielle Beschlussfassung an die Arbeitgebenden benötigen.

    Betriebsrat

    Vorlage einer Beschlussfassung als PDF

    Download der Vorlage

    JAV (BetrVG)

    Vorlage einer Beschlussfassung als PDF

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    SBV

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    Personalrat (SächsPersVG)

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    Personalrat (BPersVG)

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