Ein Arbeitgeber kann verlangen, dass Beschäftigte nach einer finanzierten Fortbildung für eine gewisse Zeit im Unternehmen bleiben. Doch was passiert, wenn jemand vorher aus persönlichen Gründen kündigt? Ist eine Rückzahlung der Fortbildungskosten dann verpflichtend? Arbeitnehmerin kündigt innerhalb der Bindungsfrist Eine Altenpflegerin absolvierte eine vom Arbeitgeber finanzierte Weiterbildung zur „Fachtherapeutin Wunde ICW“. Im Fortbildungsvertrag war in […]
Rückzahlungspflicht von Fortbildungskosten bei Kündigung
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