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BAG entscheidet nach Absinken der Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb, ob die SBV weiterhin tätig sein kann.
BAG entscheidet nach Absinken der Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb, ob die SBV weiterhin tätig sein kann.
Lesen Sie hier eine Entscheidung des BAG zum Thema „Kündigung von Schwerbehinderten“ und den Fristen zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung.
Die Interessenvertretung soll Ansprechpartner für die Mitarbeiter sein. Wer im Schichtdienst arbeitet, hat es dabei schwer. Besteht daher der Anspruch auf ein dienstliches Smartphone für Betriebsrat oder Personalrat? So unterschiedlich urteilen die deutschen Gerichte…