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Bisher war es für Arbeitnehmer nur möglich, von Vollzeit in Teilzeit zu wechseln. Mit dem neuen Gesetz zur Brückenteilzeit soll die Rückkehr in die Vollzeit möglich werden. Wer dafür in Frage kommt, welche Bedingungen gelten und wie eine Beantragung erfolgt, dass können Sie in diesem Beitrag lesen.