Legt eine Arbeitnehmerin ihrem Arbeitgeber einen Krankenschein vor, welcher auf Ausfallzeiten durch eine künstliche Befruchtung zurückzuführen ist, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber verüflichtet ist, diese Ausfallzeiten zu übernehmen.
Legt eine Arbeitnehmerin ihrem Arbeitgeber einen Krankenschein vor, welcher auf Ausfallzeiten durch eine künstliche Befruchtung zurückzuführen ist, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber verüflichtet ist, diese Ausfallzeiten zu übernehmen.