Arbeitnehmerüberlassung – gelten die Gesetze auch für Schwestern des DRK?

Arbeitnehmerüberlassung – gelten die Gesetze auch für Schwestern des DRK?

Die bisherige Rechtsprechung des BAG sah in der Gestellung von DRK-Schwestern, welche aufgrund der Vereinsmitgliedschaft Arbeitsleistungen erbringen und mit der Schwesternschaft keinen Arbeitsvertrag geschlossen haben, keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Nach Auffassung des BAG sind Vereinsmitglieder der DRK-Schwesternschaft keine Arbeitnehmer im Sinne des deutschen Arbeitnehmerbegriffs. Somit war die […]

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