Seminare zum Thema Kommunikation

Sicheres Auftreten bei Gesprächen, richtig argumentieren, Konflikte lösen - Kernpunkte erfolgreicher Kommunikation

Wirksam kommunizieren – das ist neben solidem arbeitsrechtlichem Fachwissen die zweite unverzichtbare Säule erfolgreicher Gremienarbeit. Denn egal ob nun im eigenen Gremium – einschließlich seiner Arbeitsgruppen und Ausschüsse – in Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen oder gegenüber Vorgesetzten: Betriebsräte sind permanent gefordert, aufmerksam zuzuhören, Meinungen verständlich und selbstsicher zu vertreten sowie professionell mit Konflikten umzugehen. Wir unterstützen Sie dabei mit vier speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Seminaren.

Seminare und Angebote zur Kommunikation und Rethorik

Das komplette Seminarangebot zum Thema Kommunikation und Rhetorik

Präsenz-Seminare

Unser Seminarangebot, welches aktuell mit Termin in einem Seminarhotel buchbar ist.

Professionelle Verhandlungsführung für Betriebsräte und weitere Gremien

Kommunikationsseminar für erfolgreiches Verhandeln als Interessenvertretung

Titelbild Kommunikation für Betriebsräte und Personalräte - unser Angebot

Schlüsselkompetenz Kommunikation

Selbstsicher auftreten | Verständlich kommunizieren | Wirksam verhandeln | Erfolgreich Konflikte lösen

Wirksam kommunizieren – das ist neben solidem arbeitsrechtlichem Fachwissen die zweite unverzichtbare Säule erfolgreicher Gremienarbeit. Denn egal ob nun im eigenen Gremium, einschließlich seiner Arbeitsgruppen und Ausschüsse, in Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen oder gegenüber Vorgesetzten: Betriebsräte und Personalräte sind permanent gefordert, aufmerksam zuzuhören, Meinungen verständlich und selbstsicher zu vertreten sowie professionell mit Konflikten umzugehen. Wir unterstützen Sie dabei mit vier Seminaren, die speziell auf die jeweiligen Schulungsbedürfnisse zugeschnitten sind:

Im Basisseminar "Sicher auftreten und wirksam argumentieren für Betriebsräte und weitere Gremien" erhalten Mitglieder von Betriebsrat, JAV und SBV grundlegendes Rüstzeug, um im Rahmen Ihrer Gremientätigkeit wirksam Ihre Meinung zu vertreten.

Anschließend bieten wir zwei weiterführende Seminare zu den Themen „Verhandlungsführung“ (Professionelle Verhandlungsführung für Betriebsräte und weitere Gremien) und „Beratung, Problem- und Konfliktlösung" an. Auch diese beiden Schulungen richten sich grundsätzlich an alle Gremiumsmitglieder.

Bei entsprechenden Rahmenbedingungen können Betriebsräte auch als innerbetriebliche Mediatoren großen Nutzen stiften. Die dafür notwendigen Kompetenzen vermittelt unser Seminar "Grundlagen der Mediation für Betriebsräte und weitere Gremien".

Mehr zum Schulungsanspruch für Kommunikationsseminare lesen Sie hier.
Die Teilnahme an allen vier Schulungen wird durch ein gesondertes Zertifikat bestätigt.

Bei besonderem Interesse, Schulungsbedarf und/oder entsprechenden Vorkenntnissen sind jedoch Ausnahmen möglich. Sprechen Sie uns an, wir finden eine für Sie passende Lösung!

Das K4-Kommunikationskonzept


Grundlage für unsere Schulungs- und Beratungsangebote ist das K4-Kommunikationskonzept. Wir haben es aus unserer Beratungspraxis heraus entwickelt – eine Synthese von aktuellem wissenschaft lichen Hintergrundwissen und bewährten Praxiselementen.

Das Konzept besteht aus vier Bausteinen. Sie werden, je nach den Möglichkeiten und Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden, individuell gewichtet. Im Zentrum steht dabei am Anfang nicht das Miteinander-Reden mehrerer Menschen, sondern diejenige Person, deren Verhalten den größten Einfl uss auf Ihr Wohlbefi nden hat und die Sie am ehesten beeinfl ussen können: SIE SELBER!

Die Vorteile des K4-Kommunikationskonzeptes

Eigener, innovativer Schulungsansatz

Hohe Praxisnähe

Psychologisches Hintergrundwissen

Rasche Anwendbarkeit

Ihr Schulungsanspruch für Kommunikationsseminare


In der Praxis ist die Sache klar: Neben soliden rechtlichen Kenntnissen ist Kompetenz in Sachen „Kommunikation“ das zweite, unverzichtbare Standbein für erfolgreiche Gremienarbeit. Denn alles Wissen um die eigenen Rechte nutzt wenig, wenn diese in wichtigen Gesprächs- und Verhandlungssituationen nicht wirksam vertreten werden können. Gegenüber der rhetorisch oft professionell geschulten Arbeitgeberseite sind Betriebsräte und Personalräte oftmals unterlegen. Aber auch für den Umgang mit dem eigenen Gremium sowie der Belegschaft benötigen sie ausgeprägte kommunikative Kompetenz, z. B. für die Leitung von Sitzungen oder Reden auf Betriebsversammlungen.

 

Schulungsanspruch für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung und Personalräte

Dennoch ist ein rechtlicher Anspruch auf den Besuch von Kommunikationsseminaren oftmals umstritten. Wir geben daher hier wichtige Hinweise:

Rechtsprechung

Mit einer ganz ähnlichen Begründung sprach das Arbeitsgericht Berlin im Jahr 2010 einer stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden das Recht auf eine viertägige Rhetorikgrundlagenschulung zu:

„Kommunikatorische Fertigkeiten wie Verhandlungsführung, Moderationstechnik und Redetechnik (gehören) ebenso wie Konfliktmanagement zu den essentiellen Ausbildungsmaterien („Pflichtfächer“) für alle an einer gedeihlichen Betriebsverfassung mitarbeitenden Funktionäre. ... Auch Vertrauen, wie es § 2 BetrVG bekanntlich einfordert, ist - nicht zuletzt - auf Kompetenz angewiesen“ (Az. 28 BV 8298/10, Nr. 74).

Ähnlich argumentierten in vergleichbaren Fällen z. B. auch das Arbeitsgericht Bremen (Urteil vom 25.2.1010; Az. 1 BVGa 4/00), das Sächsische LAG (22.11.2002; Az. 9 TaBV 17/02) sowie das LAG Hamm (13.3.2009; Az. 13 TaBV 144/08; inhaltlich bestätigt durch das BAG am 12.1.2011; Az. 7 ABVR 94/09).

Auf die Begründung kommt es an!

Die laufende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sieht Kommunikationsseminare allerdings bislang nicht als Grundlagenschulungen, auf die alle Gremienvertreter grundsätzlich einen Anspruch haben. Stattdessen, so das BAG, handele es sich dabei um sogenannte Spezialseminare.

Diese sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG dann erforderlich (und vom AG zu finanzieren), wenn die geschulten Gremienmitglieder die im Seminar vermittelten Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft tatsächlich benötigen werden. Daher sollte gegenüber dem Arbeitgeber möglichst exakt der jeweilige Schulungsbedarf beschrieben werden, z. B. durch einen Hinweis auf die eigene Funktion und die hiermit verbundenen Gesprächs-situationen. Außerdem sollte das gewünschte Seminar konkret benannt und ggf. Inhalte dokumentiert werden.

Wie viele Betriebsratsmitglieder dürfen an Kommunikationsschulungen teilnehmen?

Dies hängt maßgeblich von der Größe, personellen Zusammensetzung sowie der Geschäftsverteilung im Gremium ab, dazu unter Umständen auch vom beruflichen Hintergrund und bisherigen Erfahrungen/Schulungen der vorgeschlagenen Seminarteilnehmer.

Hilfreich ist es zum Beispiel, wenn die zur Schulung benannten Betriebsratsmitglieder spezielle Funktionen bzw. verantwortungsvolle Aufgaben in Arbeitsgruppen oder Ausschüssen übernommen haben, durch die in besonderer Weise kommunikative Aufgaben erwachsen.

 

 

K&K Inhouse-Seminare

Alle Seminare können auch als Inhouse-Schulung gebucht werden!

Maßgeschneiderte Themen, individuell angepasst, an einem Wunschort Ihrer Wahl, exklusiv für Ihr Gremium - Das sind die Inhouse-Seminare bei K&K. Sie möchten mehr erfahren oder eine Anfrage stellen? Dann finden Sie hier alle Informationen.

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