Seminare für die Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Unser Seminarangebot für Sie als Schwerbehindertenvertreter - Von den Grundlagen bis hin zu Spezialseminaren!

Für Sie als Schwerbehindertenvertretung bieten wir eine Vielzahl an Seminaren an, welche Sie gemeinsam mit anderen Interessenvertretern besuchen können. Nutzten Sie diese Gelegenheit für einen regen Ausstausch mit anderen SBV-Vertretern und bilden Sie sich in entspannter Atmospähre zu wichtigen Themen weiter.

Seminare für die Schwerbehindertenvertretung, von offenen bis Inhouse-Themen. Hier finden Sie das passende Seminarangebot

Seminarangebot für die Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen

Präsenz-Seminare

Unser Seminarangebot, welches aktuell mit Termin in einem Seminarhotel buchbar ist.

Seminare zum Arbeitsrecht

Grundlagen des Arbeitsrechts – Arbeitsrecht Teil 1

Grundlagenseminar zum Arbeitsrecht für Betriebsräte und weitere betriebliche Interessenvertreter

Sozialrechtliche Grundlagen des Arbeitsrechts für Betriebsräte kompakt

Kompaktes Wissen rund um die sozialrechtlichen Aspekte des Arbeitsrechts

Update Arbeitsrecht

Bestehendes Wissen auffrischen - neue Rechte und Gesetze kennenlernen

Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Suchtprobleme am Arbeitsplatz – Professioneller Umgang mit Suchterkrankten im Betrieb

Seminar zum Thema "Suchterkrankung" - Wie können Betriebsräte & Co. aktiv werden und unterstützen?

Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Ursachen kennen - Mobbing und Belästigung verhindern!

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Aufbau, Durchführung und Nachbereitung eines erfolgreichen BEM

Seminare zu Personal, Arbeitszeit & Dienstplan

Dienstplangestaltung im Krankenhaus

Aktuelles Wissen & Praxistipps zur Mitbestimmung bei der Dienstplangestaltung

Dienstplangestaltung in der stationären Altenpflege

Umfangreiches Wissen für Betriebsräte mit vielen praktischen Tipps und Übungen

Dienstplangestaltung im Rettungsdienst und Krankentransport

Möglichkeiten der Mitbestimmung von Betriebsräten bei der Dienstplangestaltung

Arbeitszeitkonten und Arbeitszeitflexibilisierung

Arbeitszeitmodelle und Mitsprache des Betriebsrates bei der Arbeitszeitgestaltung

Seminare zu Datenschutz & Digitalisierung

Whistleblowing und das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Wissen für den Betriebsrat

Rechtliche Rahmenbedingungen, Handlungsmöglichkeiten und Erstellung einer Betriebsvereinbarung

Seminare zu Kommunikation & Rhetorik

Professionelle Verhandlungsführung für Betriebsräte und weitere Gremien

Kommunikationsseminar für erfolgreiches Verhandeln als Interessenvertretung

Online-Seminare

Aktuelle Themen, welche als Online-Seminar buchbar sind.

Online-Seminar: Grundlagen des Arbeitsrechts – Arbeitsrecht Teil 1

Grundlagen des Arbeitsrechts für Betriebsräte und weitere betriebliche Interessenvertreter

Inhouse-Seminare

Diese Seminarthemen sind aktuell auf Wunsch für Ihr Gremium buchbar.

Spezialseminar für die SBV

Seminar für die Schwerbehindertenvertretung (SBV) – Grundlagen der SBV-Arbeit

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Arbeit der SBV sowie mögliche Partner

Seminare zum Arbeitsrecht

Grundsicherung, Rente, Arbeitsunfall – Arbeitsrecht Teil 3

Alles Wichtige zu Kündigung, Rente und Arbeitsunfall

Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit – Arbeitsrecht Teil 4

Alles Wichtige zu Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit

Gefährdungsanzeige und Haftungsfragen im Betrieb

Überlastungen und Gefährdungen richtig anzeigen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Wissen für Betriebsräte

Das AGG verstehen und anwenden – für ein besseres Miteinander im Betrieb

Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeitsschutz im Unternehmen – Kompaktseminar für Betriebsräte

Kompaktseminar - So sorgen Betriebsräte für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Arbeitsschutz im Unternehmen – Kompaktseminar für Betriebsräte

Kompaktseminar - So sorgen Betriebsräte für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Ein gemeinsames Handlungsfeld von Betriebsrat und Arbeitgeber:in

Arbeits- und Gesundheitsschutz in der digitalen Arbeitswelt

Belastungen der Beschäftigten reduzieren & Mitbestimmungsrechte durchsetzen

Seminare zu Datenschutz & Digitalisierung

Datenschutz im Unternehmen – Grundlagen für Betriebsräte und weitere Gremien

Praxisnahes Wissen, Rechte und Pflichten sowie Handlungsmöglichkeiten

Datenschutz im Betriebsratsbüro

Praktische Umsetzung der Datenschutzvorgaben im Betriebsratsbüro inklusive Erstellung eines Datenschutzkonzeptes

Seminare zu Personal, Arbeitszeit & Dienstplan

Dienstplangestaltung ohne tarifliche Regelungen

Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrates

Dienstplangestaltung in Kindertagesstätten

Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrates

Dienstplangestaltung in der ambulanten Pflege

Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrates

Personalausfallsysteme – Was tun, wenn jemand plötzlich ausfällt?

Wie kann der Betriebsrat Arbeitnehmer schützen und Mitbestimmungsrechte umsetzen?

Schulungsanspruch für die Schwerbehindertenvertretung


Die Vertrauensperson von schwerbehinderten Menschen hat ebenfalls einen Schulungsanspruch. Dieser ergibt sich aus dem 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX). Es kann mehrere Stellvertreter* geben, die je nach Anzahl der Schwerbehinderten Arbeitnehmer im Betrieb zur Unterstützung der Vertrauensperson herangezogen werdenn können. Auch diese haben einen Schulungsanspruch (vgl. Hes­si­sches LAG, Be­schluss vom 04.04.2013, 16 TaBV­Ga 57/13).

 

* Je 100 schwerbehinderte Arbeitnehmer ist die Hinzuziehung eines weiteren Stellvertreters möglich.

 

Schulungsanspruch für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung und Personalräte

§ 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX

Der Schulungsanspruch der Schwerbehindertenvertretung ergibt sich aus § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Demnach besteht eine Freistellung zum Besuch einer Weiterbildung ohne Minderung des Arbeitsentgelts, wenn dort Kenntnisse vermittelt werden, welche für die Arbeit als Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.

Erforderlichkeit

Die Erforderlichkeit ist auch hier gegeben, wenn die vermittelten Kenntnisse zur Erfüllung anstehender Aufgaben benötigt werden und die Vertrauensperson selbst noch nicht über entsprechendes Wissen verfügt.

Kosten

Die Kosten für eine Schulung hat der Arbeitgeber nach § 179 Abs. 8 Satz 1 SGB IX zu tragen.

K&K Inhouse-Seminare

Alle Seminare können auch als Inhouse-Schulung gebucht werden!

Maßgeschneiderte Themen, individuell angepasst, an einem Wunschort Ihrer Wahl, exklusiv für Ihr Gremium - Das sind die Inhouse-Seminare bei K&K. Sie möchten mehr erfahren oder eine Anfrage stellen? Dann finden Sie hier alle Informationen.

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Informationen und Service

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